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Die Klagen der Fusionsgegner der Steirischen Gemeinden wurden vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung sie seien nicht verfassungswidirg abgewiesen. Laut Verfassungsgerichtshof gibt es keine Recht auf „ungstörte Existenz“.
„Ich bin erleichtert, der Verfassungsgerichtshof hat Klarheit geschaffen“, so VP-Landesparteiobmann Landeshauptmann-Vize Hermann Schützenhöfer zum heutigen Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis. „Mein ganz besonderer Dank gilt jenen 306 Gemeinden, die freiwillig in den Reformprozess eingestiegen sind. Sie haben trotz Widerstand Flagge gezeigt, Ängste überwunden und Perspektiven aufgezeigt. Auf diese Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bin ich stolz! Sie haben die Zeichen der Zeit erkannt und sind den Reformweg mitgegangen. Meine Hand bleibt ausgestreckt auch für jene die zum Verfassungsgerichtshof gegangen sind und abgewiesen wurden. Kommt ins Boot. Bauen wir gemeinsam ein Stück Zukunft“, schloss Schützenhöfer