Grünes Licht für die EU-Agrarreform

von Karl Brodschneider

Das Europäische Parlament nimmt die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik endgültig an. Die neuen Vorschriften gelten ab dem Jahr 2023.

 

Am Dienstag gab das EU-Parlament grünes Licht für die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Bei den jahrelangen Verhandlungen über das Reformpaket hatte das Parlament Nachdruck daraufgelegt, dass die Stärkung der Artenvielfalt sowie die Einhaltung der Vorschriften und Verpflichtungen der EU im Umwelt- und Klimaschutzbereich der Schlüssel für die Umsetzung der 2023 in Kraft tretenden reformierten GAP sind.

Simone Schmiedtbauer

MEP Simone Schmiedtbauer ist Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament.

Erleichtert zeigte sich Simone Schmiedtbauer, Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament, über den Beschluss. Sie sagte: „Wir gewährleisten damit auch künftig gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen für unsere Landwirtinnen und Landwirte und setzen zugleich ein starkes Zeichen für einen ehrgeizigen Klima- und Umweltschutz.“ Sie betonte, dass die neue GAP auch eine österreichische Handschrift trägt: „Wir sichern die flächendeckende landwirtschaftliche Produktion in der Heimat ab und können unseren Weg einer nachhaltigen Landwirtschaft erfolgreich weitergehen. Das Zwei-Säulen-Modell der GAP bleibt bestehen. Unsere bewährten Programme in der Ländlichen Entwicklung können weiterlaufen. Darunter sind das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Ausgleichszahlungen für unsere Bergbäuerinnen und Bergbauern und Betriebe in benachteiligten Gebieten, die Förderung für Jungbauern und einige mehr.“

Mehr Flexibilität

Die nationalen GAP-Strategiepläne bringen, so Schmiedtbauer, erstmals mehr Flexibilität für die EU-Länder. „Neu ist auch die sogenannte Ökoregelung, für die künftig 25 Prozent der Direktzahlungen pro Jahr für Klima- und Umweltleistungen reserviert sind“, sagte Schmiedtbauer und betonte: „Hier haben wir durchgesetzt, dass die österreichischen Vorleistungen bei der Umwelt- und Klimaambition der Ländlichen Entwicklung anerkannt werden.“ Weiters sagte die steirische EU-Abgeordnete: „Die Direktzahlungen in der 1. Säule bilden selbstverständlich auch in Zukunft einen zentralen Stabilitätsfaktor unsere bäuerlichen Familienbetriebe. Erstmals wird es auch eine verpflichtende Umverteilung von zehn Prozent der Mittel der 1. Säule geben, die bisher an Großempfänger gingen. Das hat es noch nie gegeben. Davon profitieren vor allem kleinere Betriebsstrukturen.“

Abschließend stellte Schmiedtbauer klar: „Gerade in unsicheren Zeiten brauchen wir Versorgungssicherheit. Durch die GAP erhalten die bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich und Europa jetzt endlich die Planungssicherheit und Rückendeckung, die sie brauchen und verdienen.“

Übergangslösung

Die bisherigen GAP-Vorschriften wurden nach dem 31. Dezember 2020 durch bis Ende 2022 geltende Übergangsvorschriften ersetzt. Wenn sie vom Rat genehmigt werden, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Jänner 2023.

 

Beitragsfotos: AdobeStock, Strobl

 

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