Die neuen Fördermodelle für Wohnhaussanierungen sind nicht nur finanziell attraktiv, sondern legen auch großen Wert auf den Klimaschutz.
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und im Hinblick auf den Klimaschutz reformiert das Wohnbauressort des Landes Steiermark die Förderschienen für Wohnhaussanierungen. Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und SP-Klubobmann Hannes Schwarz präsentierten gemeinsam mit Fachabteilungsleiter Michael Sebanz attraktive Fördermodelle für leistbaren Wohnraum.
Das Land Steiermark legt bei seinen Wohnbauförderungen einen besonderen Fokus auf Sanierungen. Wer sein Haus oder seine Wohnung saniert, kann Energie sparen und damit sowohl das Klima als auch die Geldbörse schonen. Außerdem werden durch den Erhalt bestehender Gebäude wertvolle Böden vor zusätzlicher Versiegelung geschützt. Dazu erklärt Seitinger: „Von einer Sanierung profitiert der Einzelne genauso wie wir als Gesellschaft, denn wir müssen alles daran setzen Energie einzusparen, wo immer es möglich ist. Mit den unterschiedlichen Förderschienen bieten wir für jede Lebenslage ein maßgeschneidertes Angebot. Mit dieser großen Reform wollen wir Sanierungen von der Förderung bis zur Umsetzung so einfach und effizient wie möglich machen.“
Klubobmann Hannes Schwarz ergänzt: „Wohnen in der Steiermark soll nicht nur klimafreundlich, sondern auch leistbar sein. Das ist unser Ziel und daran arbeiten wir als Koalition mit voller Kraft.“ Und Schwarz zählt das Anti-Teuerungspaket, die neue Bau- und Raumordnung, die Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für 2022/23 und jetzt auch die Erhöhung der Förderungen für Sanierungen auf.
Die Maßnahmen
Im Zuge der Reform erfolgt eine Vereinfachung der unterschiedlichen Förderungen. So wird in Zukunft verstärkt auf einmalige Förderbeiträge anstatt mehrjährige Annuitätenzuschüssen, die einen Bankkredit voraussetzen, gesetzt. Die Förderungen bewegen sich je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen zwischen 15 Prozent (Kleine Sanierung) und 30 Prozent (Umfassende energetische Sanierung, Maßnahmen für barrierefreies Wohnen) der förderbaren Kosten.
Bei der „Umfassenden Sanierung“, welche für Sanierungen von drei oder mehr Wohneinheiten in Frage kommt, besteht für die Förderwerber weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderung mittels Annuitätenzuschuss, Förderbeitrag oder Landesdarlehen. Durch die Anhebung der förderbaren Kosten wird somit auch diese Förderschiene attraktiviert.
Neue Regelungen gelten auch für die Assanierung, bei der eine deutlich niedrigere Mietkostenobergrenze eingezogen wird. Mieten in nach den neuen Regeln assanierten Objekten dürfen in Zukunft maximal zwei Drittel des steirischen Richtwertmietzinses betragen. Im Vergleich zur alten Förderung wird die Miete sogar um rund 40 Prozent niedriger, da unter anderem für die Kücheneinrichtung kein Aufpreis mehr verlangt werden darf. Mit dieser Maßnahme werden die Mieten bei der Assanierung jenen im geförderten Geschossbau sowie der umfassenden Sanierung angeglichen. Gleichzeitig werden die ökologischen Anforderungen deutlich erhöht und die Förderung selbst verdoppelt, welche nunmehr optional aus einem Annuitätenzuschuss in der Höhe von 30 Prozent oder Förderungsbeiträgen in der Höhe von 20 Prozent besteht.
Beantragung erfolgt online
Eine besondere Erleichterung gibt es auch bei der Beantragung der Förderungen, wo mit der Reform auch ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gesetzt wird. Die Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ sollen künftig vollständig online beantragt werden können.
Die rechtliche und technische Umsetzung der Sanierungsreform erfolgt im Herbst, sodass die Änderungen bei den Sanierungsförderungen mit 2023 in Kraft treten. Neben den Förderungen des Landes Steiermark besteht auch die Möglichkeit, Förderungen des Bundes zu beantragen. Weitere Informationen zum Thema Sanierungen im Wohnbau findet man auch unter www.sanieren.steiermark.at
Leistbares und zeitgemäßes Wohnen
Froh über die reformierte Sanierungsförderung zeigt sich auch die Wohnbausprecherin des VP-Landtagsklubs, Alexandra Pichler-Jessenko. Sie erklärt: „Die Sanierung bestehender Gebäudestrukturen ist mehrfach sinnvoll. Einerseits werden keine neuen Flächen versiegelt, sondern bestehende Gebäude ressourcenschonend einer neuen Nutzung zugeführt. Andererseits werden diese Gebäude energetisch fit gemacht – eine Maßnahme, die wir jetzt mehr denn je brauchen und forcieren sollten. Durch die Anhebung des Fördersatzes bei der Umfassenden Sanierung wird den – bedingt durch Covid 19, Lieferengpässen und Ukraine-Krieg – enorm gestiegenen Baukosten Rechnung getragen, um weiterhin einen Anreiz für die Sanierung von Gebäuden zu bieten. Ziel ist es, geförderten, leistbaren und zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen. Dies kann mit diesen Maßnahmen lenkend unterstützt werden.“
Beitragsfotos: Lebensressort/Binder