Sonnwendfeuer wieder erlaubt

von Karl Brodschneider

Heuer sind Sonnwendfeuer doch möglich, aber bei der Durchführung dieses Brauches soll man vorsichtig sein – auch im Hinblick auf die Waldbrandgefahr.

Bisher waren Oster- und Sonnwendfeuer als Ausnahme vom allgemeinen Verbot des Abheizens großer Feuer gestattet. Eine Verordnung des Landes, die das Verbrennen von biogenem Material bei Oster- und Sonnwendfeuern erlaubt, sorgte für den gesetzlichen Rahmen dafür. Nur in den Luftsanierungsgebieten galten wegen der Feinstaubbelastung schon seit Jahren strenge gesetzliche Regelungen. So ist die Entzündung von Brauchtumsfeuern in der Stadt Graz generell verboten. Und in etlichen Gemeinden in den Bezirken Graz-Umgebung und Leibnitz ist jeweils nur ein einziges Brauchtumsfeuer gestattet. Aber während der Corona-Krise wurde die geltende Ausnahmebestimmung generell ausgesetzt. „Zum Schutz der Bevölkerung und zum Schutz der Feuerwehrmänner und -frauen“, wie die zuständige Landesrätin Ursula Lackner betont.

In dieser Woche wurde die Aufhebung der Corona-Regelung in die Wege geleitet. Die positive Entwicklung der Corona-Neuinfektionen macht es möglich. Bereits die Sonnwendfeuer sind 2020 wieder erlaubt, auch wenn die geltenden Abstandsregelungen unbedingt eingehalten werden müssen.

Hans Seitinger

Landesrat Hans Seitinger ist froh, dass es heuer doch Sonnwendfeuer gibt.

„Die Sonnwendfeuer markieren heuer nicht nur den Beginn des Sommers, sondern sind auch ein schönes Zeichen für die Rückkehr zur Normalität. Es ist gut, dass wir unsere Traditionen weiterführen können. Ich bitte aber eindringlich, dass beim Entzünden der Brauchtumsfeuer die Gefahr von Waldbränden beachtetet wird“, betont Landesrat Hans Seitinger.

Dennoch gibt es Einiges zu bedenken. Im angehäuften Material nisten sich oft Igel oder andere Tiere ein. Im Feuer würden sie qualvoll umkommen. Mit einfachen Maßnahmen wie dem Wenden der Materialhaufen kann man hier unnötiges Tierleid verhindern helfen. 

Mindestabstände

Brauchtumsfeuer bringen erfahrungsgemäß auch ein erhöhtes Brandrisiko mit sich. Daher richtet auch der steirische Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried einen Appell an die Steirer: „Wenn dem Entzünden eines Brauchtumsfeuers keine Verbote aus einschlägig bekannten Verordnungen entgegenstehen, so gibt es weitere Gefährdungsbereiche, die es unbedingt zu beachten gilt. Deswegen rufen wir von Seiten der Feuerwehr auch zu besonderer Vorsicht und Umsicht auf. Das beginnt schon bei der Einhaltung der Mindestabstände zu Energieversorgungsanlagen, Straßen, Gebäuden oder Baumgruppen und reicht bis zur Auswahl eines gesicherten Standorts, um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren.“

Bitte der Feuerwehr

Der Landesfeuerwehrkommandant appelliert weiters, die Landesleitzentrale Florian Steiermark unter der Feuerwehr-Notrufnummer 122 zu verständigen. Das gilt sowohl vor dem Entzünden als auch bei der Beendigung des Feuers. „Das hilft ungemein, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden. Andererseits könnten wir im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort bringen“, so Landesfeuerwehrkommandant Leichtfried abschließend.

Die Mindestabstände betragen bei Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern mindestens 100 Meter, zu Straßen mindestens 50 Meter, zu Gebäuden mindestens 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie zum Beispiel zu einem Wald oder Baumgruppen.

 

Beitragsfotos: Fürbass, Lebensressort Steiermark

 

 

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