Wo und wie künftig der Photovoltaik-Ausbau stattfinden soll, legen die Steirischen Jungbauern in ihrer Stellungnahme zum Sachprogramm PV dar.
Ende der vorigen Woche endete die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Sachprogramms Photovoltaik. Auch die Steirischen Jungbauern mit Obmann Ralf Wagner brachten eine Stellungnahme ein. „Wir als Übernehmergeneration in der Land- und Forstwirtschaft werden alles tun, um einen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele der Steiermärkischen Landesregierung zu leisten. Wir bekennen uns klar zu den von der Bundesregierung vorgegebenen Klima- und Energiezielen“, leiten sie ihre Stellungnahme ein. „Jedoch sprechen wir uns weiterhin gegen die primäre Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf fruchtbaren Ackerböden in Gunstlagen aus“, heißt es weiter.
Dachflächen nützen
Für die Jungbauern sollte die Erschließung der verfügbaren Dachflächen bei Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben und im privaten Sektor oberste Priorität haben. Allein auf Dachflächen von landwirtschaftlichen Gebäuden kann man bis zu 600 Hektar nutzen. In weiterer Folge sind für die Errichtung von größeren Photovoltaikanlagen vorbelastete Flächen wie Schottergruben, Lagerplätze, Gewerbebrachen, Parkplätze oder ehemalige Verkehrsanlagen heranzuziehen. Die Jungbauern sprechen sich weiters für die Forcierung von Agri-Photovoltaikanlagen aus.
Gebietsaufteilung
Viel zu wenig Augenmerk wird aus ihrer Sicht auf landwirtschaftlich genutzte, nebelfreie Hanglagen und Flächen mit geringer landwirtschaftlicher Bonität gelegt. Laut Entwurf sollen nämlich knapp 400 von 825 geplanten Hektar Photovoltaik-Anlagen sollen laut Entwurf auf landwirtschaftlichen Vorrangflächen realisiert werden. Weiters bemängeln die Jungbauern, dass die Flächenpotentiale für den Photovoltaik-Ausbau in der Ober- und Hochsteiermark sowie in Teilen der Weststeiermark kaum bis gar nicht im Entwurf berücksichtigt sind.
Kritisch gesehen wird auch, dass eBOD zur alleinigen Beurteilung der landwirtschaftlichen Böden herangezogen wird. „Hier stellt unserer Ansicht nach die Bodenklimazahl eine geeignete Alternative dar. Die Bodenklimazahl wird in einer Wertzahlenspanne von 0 bis 100 ausgedrückt und bundesweit durch die von der Finanzverwaltung durchgeführte Bodenschätzung für landwirtschaftliche Flächen ermittelt. Allgemein kann ausgeführt werden, dass es sich in der Steiermark bei Böden mit einer Bodenklimazahl zwischen 40 und 60 bereits um äußerst ertragreiche und damit für die Landwirtschaft unverzichtbare Böden handelt“, heißt es in der Stellungnahme.
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