Am 18. Dezember kommt im Zuge der Hauptauszahlung für das Antragsjahr 2019 die Direktzahlungen zu 100 Prozent zur Anweisung. Beim Österreichischen Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2019 kommt es bei der Hauptauszahlung zur Überweisung von 75 Prozent der voraussichtlichen Zahlungen.
„Mit über 1,2 Milliarden Euro wird in Form der Hauptauszahlung ein Großteil der Gelder für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Antragstellung 2019 für das Österreichische Umweltprogramm, die Ausgleichszulage und die Direktzahlungen am 18. Dezember 2019 überwiesen“, informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.
Das ÖPUL 2015 basiert auf dem Programm zur „Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020. Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2019, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 Prozent an alle ÖPUL und AZ-Antragsteller. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 29. April 2020.
Hauptauszahlung
Die Direktzahlungen sind in einzelne Maßnahmen unterteilt. Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. „Die Anzahl der nicht berücksichtigten Betriebe konnte in den letzten Jahren durch verschiedene Maßnahmen auf eine geringe Anzahl reduziert werden. Das bedeutet, dass bereits 99,5 Prozent der Betriebe die Direktzahlungen beantragt haben im Zuge dieses Termins ausgezahlt werden“, berichtet Griesmayr.
Direktzahlungen über 2.000 Euro sind gemäß EU-Verordnung 2017/1236 im Rahmen der sogenannten Haushaltsdisziplin, wie auch schon in den Vorjahren, um rund 1,4 Prozent zu kürzen. Dieser Kürzungsbetrag konnte jedoch in den Vorjahren wieder auf Basis geltender EU-Verordnungen an die Antragsteller rückerstattet werden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch im Jahr 2020 der Fall sein wird.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden am 10. Jänner 2020 versandt. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden. Informationen unter www.eama.at sowie unter der AMA-Telefonhotline 050 3151 99.
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