Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger stellt ein großes Entlastungs- und Investitionspaket für die heimische Landwirtschaft vor. Der Schwerpunkt liegt im Forstbereich.
Die österreichische Bundesregierung schnürte bei ihrer dieswöchigen Klausur ein großes Investitionspaket für die Land- und Forstwirtschaft. „Mit 400 Millionen Euro an steuerlichen Entlastungen für die Landwirtschaft und für Investitionen in eine nachhaltige Forstwirtschaft bringen wir eines der größten Maßnahmenpakete der letzten Jahre für diesen Bereich auf den Weg“, berichtete Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Forstbereich. Unterstützt werden die Wiederaufforstung nach Schaden-Ereignissen, die Errichtung klimafitter Wälder, die Abgeltung von durch den Klimawandel verursachten Borkenkäferschäden, die Errichtung von Lagerstätten für Schadholz (Nass- und Trockenlager), die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme, die Errichtung einer Forschungsanlage zur Erzeugung von Holzgas und Treibstoffen aus Holz sowie eine breite Holzbau-Offensive.
Steuerliche Entlastungen
Im Paket sind auch mehrere steuerliche Entlastungsmaßnahmen für bäuerliche Betriebe enthalten. Sie gelten rückwirkend mit 1. Jänner 2020. So soll etwa die Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung an das allgemein gültige Niveau angeglichen werden. Auch die Gewinnglättung ist Teil des Pakets. Mit dieser Maßnahme kann die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen über einen Durchrechnungszeitraum von drei Jahren erfolgen, um schlechte Erntejahre ausgleichen zu können.
Auch die Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wird auf 40.000 Euro angehoben und künftig valorisiert. „In Summe sind es elf steuerliche Maßnahmen, welche die bäuerlichen Betriebe um etwa 50 Millionen Euro entlasten und ihnen künftig auch einiges an Bürokratie ersparen“, so die Landwirtschaftsministerin.
Keine Vollpauschalierungsgrenzen mehr
Umgesetzt wurden auch einige Forderungen, für die sich auch der Steirische Bauernbund immer stark gemacht hat. Darunter fallen die Streichung der Einheitswertgrenze und die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht. Die Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen ist ein weiterer wichtiger Punkt. Dies gilt für die Zehn-Hektar-Grenze der Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst, die 120 tatsächlich erzeugten und gehaltenen Vieheinheiten sowie die 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Bauernbund-Landesobmann Hans Seitinger lobt die angekündigten Maßnahmen: „Ich bedanke mich bei Bundeskanzler Sebastian Kurz und besonders auch bei Bundesministerin Elisabeth Köstinger für dieses Entlastungs- und Investitionspaket! Es setzt jetzt wichtige Meilensteine, um den bäuerlichen Familienbetrieben neue Perspektiven zu geben. Mit diesem Paket werden viele wesentliche Forderungen des Bauernbundes umgesetzt“, zeigt sich Landesrat Seitinger erfreut.
Beitragsfotos: BMLRT/Paul Gruber, Lebensressort