Die ÖVP und SPÖ einigten sich auf das neue Raumordnungs- und Baugesetz. Der Landtag wird darüber im ersten Quartal 2022 abstimmen.
„Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns nun auf ein umfassendes Paket für eine neue Raumordnung und ein neues Baugesetz geeinigt, das erhebliche Verbesserungen bringen wird“, bestätigen die Klubobleute Barbara Riener (VP) und Hannes Schwarz (SP). Dabei spielt die Baulandmobilisierung als wichtiges Instrument des Klimaschutzes eine bedeutende Rolle. Durch das Nutzen dieses Instruments sollen nur jene Grundstücke verbaut werden, die am besten geeignet sind, um ein weiteres Versiegeln von wertvollen Freiflächen zu verhindern. Grundstücke über 1000 Quadratmeter können zukünftig mit einer Baulandabgabe in der Höhe von zwei Prozent des durchschnittlichen Grundstückpreises laut Statistik Austria belegt werden. Jene Grundstücke, die sich im Grüngürtel oder im Nahebereich von Tierhaltungsbetrieben befinden, sowie landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen und Baugrundstücke im Eigentum von Gemeinden und Wohnbauträgern sollen von dieser Mobilisierungsabgabe ausgenommen werden.
Durch die Neuregelung der Bestimmungen bei der Bau- und Raumordnung hinsichtlich Tierhaltungsbetrieben soll gewährleistet werden, dass es heimischen Betrieben weiterhin ermöglicht wird, für die regionale Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Gleichzeitig sollen Nutzungskonflikte mit der Wohnbevölkerung aufgrund des bei Tierhaltungsbetrieben entstehenden Geruchs so gering wie möglich gehalten werden.
Klimaschutzmaßnahmen
Neben der Baulandmobilisierung werden in beiden Gesetzen an vielen Stellen wichtige Klimaschutzmaßnahmen gesetzt. Erneuerbare Energie, Photovoltaikflächen und öffentlicher Verkehr sowie die flächensparende Verbauung sind wesentliche Punkte der geplanten Novelle.
Ein Teil des Verhandlungspakets ist auch die geplante Beschlussfassung eines Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes. Hier wird auf bestimmte Herausforderungen in den Gemeinden reagiert und den Kommunen künftig ein Instrument in die Hand gegeben, auf die Leerstands- und Zweitwohnsitzthematik reagieren zu können. Gemeinden können damit eine Abgabe einführen und individuell dafür sorgen, dass Gemeindehaushalte entlastet werden. „Durch Zweitwohnsitze und Leerstände entstehen in den Gemeinden Infrastrukturkosten. Mit dieser Abgabe kann ein guter Ausgleich dafür geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch diese neue Regelung Wohnraum leistbar und zugänglich gemacht, so die Gemeindesprecher Erwin Dirnberger (VP) und Wolfgang Dolesch (SP).
Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind unter anderem Dienstwohnungen, durch Pflegeaufenthalt leerstehende oder unvermietbare Wohnungen, als Vorsorge für ein Kind geplante Wohnungen, Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften oder von Gebietskörperschaften. Mit dieser Abgabe wird gleichzeitig die Ferienwohnungsabgabe, die in der Zweitwohnsitzabgabe aufgeht, ersetzt.
„Mit dieser Novelle reagieren wir nun auf Herausforderungen und Probleme, mit denen Gemeinden zum Beispiel mit Leerständen und Zweitwohnsitzen in der Realität konfrontiert sind. Daher sind wir besonders froh, dass wir dieses so wichtige Paket nun auf den Weg bringen“, sind sich Dirnberger und Dolesch einig.
Die ausverhandelten Eckpunkte der Novelle von Baugesetz, Raumordnungsgesetz und des Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes wurden am Mittwoch in den zuständigen Unterausschüssen vorgestellt und diskutiert. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen im ersten Quartal im Landtag beschlossen werden.
Erfreut über Einigung
Landesrat Hans Seitinger zeigte sich über die Einigung erfreut: „Mit der notwendigen Novellierung von Bau- und Raumordnungsgesetz ist es gelungen, wesentliche Verbesserungen einerseits im Boden- und Klimaschutz zu erreichen und andererseits auch der Landwirtschaft und dem ländlichen Raum Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Ich bedanke mich bei den Landtagsklubs der Volkspartei und der Sozialdemokratie für die Einigung in den Kernfragen.“
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