Das Versorgungssicherungs-Paket federt die Teuerung in der Landwirtschaft ab. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 110 Millionen Euro zur Verfügung.
Hohe Betriebsmittelkosten für Energie, Dünger- und Futtermittel setzen die Bäuerinnen und Bauern immer stärker unter Druck. Darum hat die Bundesregierung ein Versorgungssicherungs-Paket für die Landwirtschaft geschnürt. Ziel ist es, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, unsere bäuerlichen Familienbetriebe zu unterstützen, damit sie weiter produzieren und die Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgen können.
Beispielsweise erhält ein Ackerbaubetrieb mit 40 Hektar Ackerfläche und Zuschlag für 5 Hektar Hackfrüchte circa 1.285 Euro. Ein Milchviehbetrieb mit 35 Hektar mehrmähdiger Wiese und 30 Großvieheinheiten Milchkühe erhält 1.771 Euro. Ein Mutterkuhbetrieb mit 10 Hektar mehrmähdiger Wiese, 10 Hektar einmähdiger Wiese und 24 Großvieheinheiten Mutterkühe erhält ca. 885 Euro.
Geringer Verwaltungsaufwand
Die abwickelnde Stelle ist die AMA. Um den Versorgungssicherungsbeitrag zu erhalten, müssen Bäuerinnen und Bauern ihre Flächen und Großvieheinheiten nicht erneut angeben. Der Versorgungssicherungsbeitrag wird anhand des eingereichten Mehrfachantrags für das Jahr 2022 berechnet, in dem die beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten bereits erfasst sind. Die Antragstellung erfolgt also in Form eines automatisierten Antrages. So bleibt der Verwaltungsaufwand für Bäuerinnen und Bauern gering.
Alle Betriebe, die Flächen in Österreich oder Großvieheinheiten in der Tierliste/Rinderdatenbank gemeldet haben, erhalten eine Zahlung – und zwar unabhängig von der Betriebsart. Förderfähig sind alle Betriebe, die innerhalb der Meldefrist bis inklusive 9. Juni 2022 einen Mehrfachantrag abgegeben haben. Die erforderlichen Kontrollen sind mit den bestehenden Kontrollen der AMA abgedeckt. Die Auszahlung des Versorgungssicherungsbeitrages an die Landwirtinnen und Landwirte wird Ende 2022 erfolgen.
Dringend notwendig
Dazu sagte Landesrat Hans Seitinger: „Die gigantisch gestiegenen Betriebsmittelpreise setzen unsere Bauernfamilien enorm unter Druck, weshalb es dringend notwendig war, einen entsprechenden Ausgleich seitens der Bundesregierung zu beschließen, der unbürokratisch zur Anweisung kommt. Damit gelingt es in einem ersten Schritt, unsere bäuerlichen Existenzen zu halten.“
Zahlen und Fakten
Der Versorgungssicherungsbeitrag bemisst sich aus einer flächenbezogenen und einer tierbezogenen Komponente und beträgt im Durchschnitt je Betrieb 1000 Euro. Der tierbezogene Beitrag bemisst sich auf 14 Euro je Großvieheinheit.
Der flächenbezogene Beitrag variiert je nach Flächennutzung:
+ 29,3 Euro pro Hektar Ackerfläche
+ Zuschlag von 22,6 Euro pro Hektar Hackfrüchte, Feldgemüse, Gemüse im Freiland, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen im Freiland, Erdbeeren
+ Zuschlag von 16,8 Euro pro Hektar Feldfutterbau
+ 82,5 Euro pro Hektar Dauerkulturen (z.B. Wein)
+ 38,6 Euro pro Hektar Mähwiese, -weide mit mindestens zwei Nutzungen
+ 16,2 Euro pro Hektar einmähdige Wiesen und Kulturweiden
+ 5,1 Euro pro Hektar Almen, Bergmähder Hutweiden, Streuwiesen, Grünlandbrache
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