Die ökosoziale Steuerreform nimmt sehr deutlich auf die Anliegen und Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft Rücksicht.
Am vergangenen Wochenende hat die Bundesregierung mit der ökosozialen Steuerreform ein großes gemeinsames Vorhaben auf den Weg gebracht. Kurz gesagt verfolgt die Steuerreform vier große Ziele. Für alle, die arbeiten, werden die Steuern gesenkt. Es werden Anreize für ein umweltfreundliches Verhalten gegeben. Der Familienbonus wird erhöht und der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt. Bundeskanzler Sebastian Kurz spricht von der größten finanziellen Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher und beziffert sie mit einem Gesamtvolumen von 18 Milliarden Euro bis 2025.
Die Maßnahmen, die zur Stärkung und Entlastung des Mittelstandes zählen, sind deutliche Senkungen der zweiten Einkommensstufe ab Juli 2022 und der dritten Einkommensstufe ein Jahr darauf. Der Familienbonus soll ab dem nächsten Jahr von 1500 auf 2000 Euro pro Kind und Jahr erhöht werden. Dazu steigt der Kindermehrbetrag von derzeit 250 auf 450 Euro. Weiters sollen die Krankenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022 reduziert werden. Erstmals wird es zu einer Kohlendioxid-Besteuerung kommen. Diese liegt vorerst bei 30 Euro pro Tonne. Das soll den Umstieg auf klimafreundliche Energieformen fördern. Da viele Menschen – vor allem am Land – trotzdem nach wie vor auf das Auto angewiesen sein werden, wird es einen regionalen Klimabonus geben. In Abhängigkeit vom jeweiligen Hauptwohnsitz werden zwischen 100 und 200 Euro pro Person und Jahr an die Menschen zurückfließen.
Energieautarker Bauernhof
Mit der Einführung der österreichweiten CO2-Bepreisung werden die Kosten für die Treibstoffe steigern. Diese Mehr-Ausgaben sollen mit einer CO2-Vergütung für die Landwirtschaft am Ende des Jahres pauschal abgegolten werden. Es wird eine flächenbezogene Steuerrückvergütung geben. Weiters sollen mit der Steuerreform möglichst viele energieautarke Bauernhöfe geschaffen werden, die den Strom für den Eigenverbrauch aus gebäude- und betriebsintegrierten Photovoltaikanlagen samt Speicheranlagen beziehen. Dafür wird es einen Sonderinvestitionstopf, dotiert mit 25 Millionen Euro pro Jahr, geben. Darüber hinaus sollen Bauern eine Befreiung der Eigenstromabgabe erhalten, wenn sie erneuerbare Energie erzeugen. Einig ist man sich in der Bundesregierung auch auf die entfernungsabhängige Bepreisung von Lebensmitteln. Das gilt vor allem für Lebensmittel aus weit entfernten Ländern.
Die ersten Reaktionen aus der Landwirtschaft zur ökosozialen Steuerreform waren sehr positiv. „Mit dieser Reform entlasten wir die gesamte Landwirtschaft und damit unsere Bäuerinnen und Bauern“, erklärte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Sie sagte: „Wir fördern weitere Investitionen in neue und umweltfreundliche Technologien. In der Landwirtschaft wollen wir möglichst viele energieautarke Bauernhöfe schaffen, die den Strom für den Eigenbedarf aus gebäude- und betriebsintegrierten PV-Anlagen beziehen.“ Bauernbundpräsident Georg Strasser nahm zum Klimabonus und zur CO2-Rückvergütung für die Landwirtschaft Stellung: „Am Land sind wir auf den Individualverkehr angewiesen, denn nicht in jeder Ortschaft gibt es eine gute öffentliche Anbindung. Unsere Bäuerinnen und Bauern werden auch weiterhin Treibstoff für Traktoren und Maschinen brauchen, damit die Versorgung mit Lebensmitteln sichergestellt werden kann.“
Klares Zeichen gesetzt
Landesrat Hans Seitinger bemerkte: „Es ist gut, dass bei der ökosozialen Steuerreform auch für die Landwirtschaft und insbesondere für die Lebensmittelerzeugung klare Zeichen gesetzt werden. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ein besserer Einstieg in erneuerbare Energieformen ermöglicht. Es ist jedoch sicher notwendig, in den nächsten Jahren noch entsprechende Anpassungen in Bezug auf eine stärkere Ökologisierung vorzunehmen, denn unsere bäuerlichen Betriebe sind im Kampf gegen den Klimawandel ein wichtiger Teil der Lösung.“
Auch der obersteirische Bauer und Nationalratsabgeordnete Andreas Kühberger begrüßte das Ergebnis der Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen und verteidigte den Klimabonus: „In Wien ist es einfacher, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, wenn dort alle drei Minuten eine U-Bahn fährt. Wir am Land sind hingegen auf das Auto angewiesen. Daher haben wir von der Volkspartei bei den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass es auch bei der CO²-Bepreisung Entlastungen für die Menschen im ländlichen Raum gibt.“