Wildnis im Wald

von NEUES LAND

Zwischen Waldwirtschaft und Naturschutz. Im Zuge der Festlegung zum dritten Biotopschutzwald Österreichs gehen wir einer spannenden Frage nach: Darf man den Wald sich selbst überlassen?

Der Nationalpark Gesäuse hat nun nach dem Wildnisgebiet Dürrenstein und dem Nationalpark Kalkalpen den dritten Biotopschutzwald Österreichs. Im Hintergrund dieser per Bescheid getroffenen Entscheidung steht eine spannende Frage: Darf man den Wald überhaupt sich selbst überlassen? Aus dem Informationsbüro des Nationalparks in Admont wird die Antwort darauf geliefert: „So mancher Förster ist noch der Meinung, dass ein Wald für seine Erhaltung die schützende Hand des Menschen braucht. Dem ist nicht so, Wälder gibt es schon viel länger als die Menschheit. Nur dort, wo der Wald in erster Linie Wirtschaftswald ist, kann durch forstliche Eingriffe die Ertragskraft erhöht werden.“

Menschliche Eingriffe

Holzertrag ist jedoch, wie man von Seiten der Verantwortlichen betont, nicht das Ziel des Nationalparks Gesäuse, vielmehr stehe das Zulassen der freien natürlichen Entwicklung im Mittelpunkt. Daher brauche es auch keine waldbaulichen Eingriffe.

Den Wald sich selbst zu überlassen, erlaubt das österreichische Forstgesetz nur in wenigen Fällen. Dazu muss ein Wald als Biotopschutzwald ausgewiesen sein. Das ist nun im Nationalpark Gesäuse der Fall, es darf sich Waldwildnis entwickeln. Für den Naturschutz im Gesäuse sei das, so heißt es, „ein echter Meilenstein“. Aber nicht der gesamte Nationalpark ist – wie es in einer Aussendung heißt – Biotopschutzwald. Auf einem kleinen Teil der Fläche, wie zum Beispiel im Randbereich, schreibt die Forstbehörde die Bekämpfung des Borkenkäfers vor, um wirtschaftlichen Schäden in benachbarten Wirtschaftswäldern vorzubeugen.

Beitragsbild: Herbert Wölger

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