Registrierkassenpflicht: Verwirrung in der Landwirtschaft

von NEUES LAND

Titschenbacher: „Für vollpauschalierte Landwirte wäre Registrierkassenpflicht vollkommen sinnwidrig. Wir tun alles, um dieses Vorhaben abzuwenden.“ Weiters verlangt Titschenbacher eine Verschiebung der Registrierkassenpflicht für Buschenschänker, Direktvermarkter und Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe um ein Jahr.

 Vollpauschalierte Betriebe mit Urprodukten unterliegen bei Gewinnermittlung besonderen Vorschriften. Vollpauschalierte landwirtschaftliche Betriebe, die Urprodukte wie beispielsweise Milch, Äpfel, Erdäpfel u.a. verkaufen, werden ohnehin mit 42 Prozent vom Einheitswert ihrer selbstbewirtschafteten Flächen erfasst und entsprechend besteuert. „Eine zusätzliche Registrierkassenpflicht für diese Betriebe ist eine völlig überflüssige Kostenbelastung, weil letztlich der Einheitswert für die Besteuerung zählt. Wir werden alles unternehmen, um dieses Vorhaben bei der bäuerlichen Urproduktion abzuwenden“, kritisiert Präsident Franz Titschenbacher scharf.

Das Finanzministerium geht nach letzter Information allerdings von einer Registrierkassenpflicht auch für Urproduktions-Umsätze vollpauschalierter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe aus. Die Landwirtschaftskammer hat das Finanzministerium dazu um diesbezügliche Klarstellung gebeten.

Titschenbacher verlangt Verschiebung für betroffene Bauernhöfe um ein Jahr. Buschenschänken, Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe und Direktvermarkter sind jedenfalls von der Registrierkassenpflicht betroffen. Hier kritisiert die Landwirtschaftskammer, dass es keine exakten Sicherheitsvorgaben für die Registrierkassen gibt. Präsident Titschenbacher: „Obwohl es noch keine genauen Sicherheitsvorgaben für Registrierkassen gibt und der Manipulationsschutz erst 2017 in Kraft tritt, müssten jetzt schon Registrierkassen mit Manipulationsschutz angeschafft werden. Das ist ökonomischer Unsinn und den betroffenen Bauernhöfen nicht zumutbar.“ Daher fordert Präsident Franz Titschenbacher eine Verschiebung der Registrierkassenpflicht für die betroffenen Betriebe auf Jänner 2017.

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