Schalldämpfer und Faustfeuerwaffen sollen in Zukunft die Gesundheit und Sicherheit von Jägern fördern.
Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist auf Schiene. Der entsprechende Entwurf ist dieser Tage in Begutachtung gegangen und wird Anfang 2019 in Kraft treten. Im Zuge dieser Novelle kommt es auch zu wesentlichen Änderungen für die heimischen Jäger. Die Forderungen des Dachverbandes „Jagd Österreich“, werden im Zuge der Einigung auf eine Waffengesetznovelle umgesetzt. Dazu zählen der Einsatz von Schalldämpfern zum Wohle der Gesundheit der Jäger und des Schutzes der Jagdhunde, sowie das Führen einer Faustfeuerwaffe für das sichere Nachsuchen.
Voller Einsatz
Landesrat Hans Seitinger dazu: „Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Jäger waren nicht mehr zu vertreten. Daher haben wir uns besonders dafür stark gemacht, dass Schalldämpfer zukünftig von der gesamten Jägerschaft verwendet werden dürfen.“ Bisher war dies ja nur Berufsjägern vorbehalten. Auch die Möglichkeit zum Führen einer Faustfeuerwaffe während der Jagdausübung finden im neuen Waffengesetz ihren Platz.
Für die Gesundheit
Die Wichtigkeit bestätigt auch Nbg.z.NR. Andreas Kühberger: „Ich freue mich als aktiver Jäger und Abgeordneter, dass wir ein neues Waffengesetz mit seit langem bestehenden Forderungen umsetzen können. Die Erlaubnis zur Verwendung von Schalldämpfern sowie zur Führung von Faustfeuerwaffen bei der Jagd ist im Sinne der Gesundheit und Sicherheit für Mensch und Tier. Die steirischen Jägerinnen und Jäger genießen zurecht ein hohes Maß an Vertrauen, dem auch wir zugunsten der Erfüllung ihrer Verantwortung nachkommen wollen.“
Reaktionen
Auch die Steirische Landesjägerschaft reagierte auf ihrer Homepage äußerst erfreut auf den Entwurf. „Wir sind stolz darauf, dass durch enges Zusammenwirken der Landesjagdverbände und der Politik die Verwendung eines Schalldämpfers für alle Steirischen Jägerinnen und Jäger voraussichtlich mit Jänner 2019 möglich sein wird. Unser besonderer Dank gilt neben Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrat Hans Seitinger. Ebenfalls unserem Landesjägermeister-Stellvertreter Clubobmann Karl Lackner und natürlich all jenen politischen Verantwortlichen, die dieses Vorhaben aktiv unterstützt haben.“
Die Novelle
- Im Rahmen der Waffengesetznovelle soll es auch mehr Schutz und Sicherheit für Jägergeben.
- Möglichkeit zur Verwendung eines Schalldämpfers für Jäger, die regelmäßig jagen. Der Schuss bleibt dadurch weiter laut hörbar, ist aber für den Schützen nicht mehr schädlich.
- Möglichkeit zum Führen einer Faustfeuerwaffe während der Jagdausübung (Nachsuche).
Beitragsbild: DER ANBLICK/Martin Garber