Landesveterinärdirektor Peter Wagner über Entwicklungen bei der Afrikanische Schweinepest, Biosicherheit und die erste Seuchenübung.
NEUES LAND: Drei neue Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen nahe der deutsch-polnischen Grenze lassen derzeit aufhorchen. Mit welcher Bedrohung ist in Österreich insbesondere in der Steiermark zu rechnen?
Peter Wagner: Das Bedrohungsbild war vor rund eineinhalb Jahren für Österreich weit größer. Damals wurden in Tschechien, unweit der österreichischen Grenze, aufgrund eines ASP-Befalles verendete Wildschweine aufgefunden. Tschechien hat in der Bekämpfung der Seuche jedoch gute Arbeit geleistet und die Problematik einigermaßen in den Griff bekommen. In den letzten Wochen sind auch Fälle in Ungarn bekannt geworden. In der natürlichen Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest über Wildschweine sehe ich nicht das ganz große Problem. Gefährlich sind Ausbreitungssprünge über hunderte von Kilometern, die meist über den Transport von kontaminiertem Fleische erfolgen.
NL: Wie ist das jetzt zu verstehen?
Wagner: Wenn Fernfahrer oder Gastarbeiter Essensreste wegwerfen, können diese von Wildschweinen gefressen werden. Eine Übertragung ist somit möglich. Auch die illegale Verbringung von Wildschweinen nach Österreich stellt eine große Gefahr dar. Sie ist zwar gesetzlich verboten, kommt aber immer wieder vor.
Der Zaun als Lösung?
NL: In Tschechien und Belgien wurden im großen Stil Zäune aufgestellt, um befallene Wildschweine vom Weiterzug zu hindern. Wäre dies auch eine Lösung für Österreich?
Wagner: Ich glaube eher nicht, dass dies bei uns möglich sein wird. Aufgrund unserer kleinen Strukturen wäre eine effektive Einfriedung sicher nicht möglich. Es gibt viel zu viele Wege, Hoffeinfahrten und vieles mehr. Außerdem darf man einen Zaun nicht als Allheilmittel sehen. Und wie wir aus der Geschichte gelernt haben, wird es auch rechtlich nicht so einfach werden. Man denke nur an die Asylkrise, wo ein Grundeigentümer in der Steiermark keinen Grenzzaun aufstellen ließ.
NL: Mit 12. Dezember des vergangenen Jahres ist die ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung in Kraft getreten. Welche Folgen hat diese Verordnung?
Wagner: Es wurde damit eine Rechtsgrundlage für eine Anzeigepflicht von verendeten Wildschweinen geschaffen. Wir haben bereits vorher sehr gut mit den Jägern zusammengearbeitet, jetzt ist eine Anzeige verpflichtend.
NL: Was ist zu tun, wenn ein verendetes Wildschwein aufgefunden wird?
Wagner: Man darf das Tier auf keinen Fall angreifen. Am besten wäre es, die Fundstelle abzusichern, damit keine anderen Tiere damit in Kontakt kommen. Danach ist unverzüglich der zuständige Amtstierarzt zu informieren. Dieser organisiert dann alle weiteren notwendigen Schritte wie etwa Probenentnahme und Abtransport.
NL: Welche Vorkehrungen trifft man für den Fall der Fälle in Österreich?
Wagner: Im Mai findet die erste länderübergreifende ASP-Seuchenübung statt. Dabei wird ein Ausbruch im deutsch-österreichischen Grenzgebiet simuliert. Zuerst erfolgt die Erfassung des Ausbreitungsgebietes und das Feststellen der betroffenen Tiere. Würden sich Schweinehaltungsbetriebe in diesem Gebiet befinden, müssten auch diese gesperrt werden.
NL: Welche Tipps können Sie abschließend geben?
Wagner: Das Hauptthema ist die Biosicherheit. Es geht dabei um die doppelte Einzäunung bei Schweinefreilandhaltung oder eine Absicherung eines Auslaufes gegen Wildschweine. Weiters würde ich derzeit gerade Bauern von Wildschweinjagden nach Osteuropa abraten. Falls man doch dort jagdlich unterwegs ist, sollte kein Wildfleisch mit nach Hause genommen werden. Auto, Schuhe und Gewand sind ausreichend zu desinfizieren.
Zur Person
- Hofrat Peter Wagner, Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz und Diplomate des European College of Veterinary Public Health, promovierte 1988, war ab 1989 als Amtstierarzt.
- Von 1997 bis 2004 war Wagner als Leiter des Referats für Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung tätig und ist seit 2005 Landesveterinärdirektor der Steiermark.
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