Beim Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg ist es zu einer Weiterentwicklung gekommen.
Für viele bäuerliche Betriebe von Graz bis Bad Radkersburg ist das Grundwasserschutzprogramm ein Dauer-Thema. Nach langwierigen, ausführlichen Gesprächen zwischen Land, Wasserrechtsexperten sowie Vertretern der Landwirtschaft und der Wasserverbände ist es nun zu einer Weiterentwicklung gekommen. Die entsprechende Verordnung soll in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Die Eckpunkte für die Novellierung der Verordnung betreffen die Düngung der Sommerbegrünung, die Messung des Wirtschaftsdünger, die Kulturarten Frühkartoffel und Ölkürbis sowie den Mist und Kompost.
Sommerbegrünung
Die Düngung der Sommerbegrünung war bisher untersagt. Nunmehr ist es – befristet bis 31. Dezember 2021 – möglich, auf Flächen der Düngeklassen D, E und F maximal 30 Kilo Stickstoff pro Hektar zu düngen. Voraussetzung dafür ist, dass der Reststickstoff im Boden 30 Kilo pro Hektar nicht übersteigt. Die Düngung ist begleitet von einem Monitoring (Nmin-Messung vorher) und zusätzlich mit der Messung nach dem Umbruch der Sommerbegrünung. Weiters ist die Düngung der Gewässeraufsicht zu melden; sie ist allerdings genehmigungsfrei.
Wirtschaftsdünger
Für kleinere Betriebe kann bis 31. Dezember 2021 von einer Messung des Stickstoffgehaltes des Düngers (Gülle) abgesehen werden. Dies betrifft etwa ein Drittel der vom Grundwasserschutzprogramm betroffenen Fläche.
Ölkürbis
Auf mehreren auf das Verordnungsgebiet aufgeteilten Standorten und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bodenklassen sollen in Form eines zweijährigen Pilotversuches Erkenntnisse gesammelt werden, um eine finale Entscheidung für eine Verordnung zu erhalten. Dabei sollen unterschiedliche Sorten auf unterschiedlichen Böden und bei unterschiedlicher Düngung untersucht werden.
Frühkartoffel
Zur Erleichterung der Einhaltung der Vermarktungsnormen und damit zur Absicherung der Nahversorgung mit Frühkartoffeln sollen die Düngermengen um zehn Prozent für bestimmte Düngeklassen angehoben werden.
Mist und Kompost
In der geplanten Novelle wird geregelt, dass der Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost von den zeitlichen Beschränkungen des GWSP ausgenommen werden. Hinkünftig gelten hier die Vorgaben der Nitrataktionsprogrammverordnung.
Umweltlandesrätin Ursula Lackner erklärte dazu: „Es ist gelungen, in langen und intensiven Verhandlungen sowohl dem nachhaltigen Schutz unseres Trinkwassers als auch den Bedürfnissen der steirischen Landwirtschaft gerecht zu werden.“
Agrarlandesrat Hans Seitinger spricht von einem „wichtigen Schritt, um die regionale Versorgungssicherheit aufrecht erhalten zu können“. Und LK-Präsident Franz Titschenbacher erklärt: „Nach monatelangem Ringen um Details ist der erzielte Kompromiss von mehr Praxisnähe und Verständnis für die Landwirtschaft geprägt. Es konnten einige Entlastungen, vor allem für kleinere Betriebe, erreicht werden. Obwohl der Humusaufbau erleichtert wird, wird den betroffenen Bauern durch das strenge Gesamtpaket alles abverlangt.“
Beitragsfoto: Greiner