Bis Anfang Oktober liegt der Entwurf für die steirische Wolfsverordnung zur Begutachtung auf. Was sieht diese Verordnung eigentlich vor?
Auf die steirische Wolfsverordnung haben vor allem viele steirische Bäuerinnen und Bauern schon lange und hart gewartet. Am vergangenen wurde die Verordnung für vier Wochen zur Begutachtung öffentlich aufgelegt. Für die Erarbeitung des Verordnungsentwurfs wurde von Umweltlandesrätin Ursula Lackner eine Expertengruppe, bestehend aus Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft, der Jägerschaft und des Landes, einberufen. Es galt, eine rechtlich abgesicherte Lösung zu finden. Die Herausforderung dabei ist, dass der Wolf EU-weit geschützt ist.
Der nun zur Begutachtung aufgelegte Verordnungsentwurf sieht vor, dass Wölfe dann durch befugte Jägerinnen und Jäger entnommen werden können, wenn sie sich Menschen gegenüber gefährlich verhalten oder mehrmals sachgerecht geschützte Nutztiere verletzten oder töteten. „Ich habe volles Verständnis dafür, dass dieses Thema sehr emotional ist. Niemand will tote Schafe oder Kälber auf seiner Weide finden. Trotzdem müssen wir uns um Sachlichkeit bemühen. Daher habe ich die Expertengruppe einberufen, damit alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt werden können“, so Lackner.
„Um die Tradition der Almbewirtschaftung, die Beweidung und die damit verbundene Vielfalt auf unseren Almen zu erhalten, muss eine praktikable, aber auch rechtskonforme Lösung gefunden werden. Die Rückkehr des Wolfes stellt zweifelsfrei eine Bereicherung für die Natur und die Artenvielfalt dar. Wölfe sind intelligent, anpassungs- und lernfähig. Als Wildtiere sind sie aber auch vorsichtig und scheu. Wesentliches Ziel ist es, diese natürliche Scheu vor dem Menschen zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass es zu wiederholten Übergriffen auf Nutztiere kommt“, fährt Lackner fort.
„Nicht den Wölfen zum Fraß vorwerfen“
Klare Worte kommen von Agrarlandesrat Hans Seitinger: „Niemand will den Wolf ausrotten, aber ohne Wolfsmanagement und nachhaltige Entnahme entwickelt sich dieses Thema zu einer dauerhaften Katastrophe. Daher wollen wir in der Steiermark eine europarechtskonforme Entnahmemöglichkeit für Wölfe schaffen.“ Seitinger weiter: „Wir dürfen unsere Almwirtschaft, den Tourismus und die hohen Tierschutzstandards nicht den Wölfen zum Fraß vorwerfen!“ Da bei Problemwölfen auch die umfassendsten Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie Risse auf eingezäunten Weiden direkt neben dem Hof bestätigten, ergänzt diese Verordnung die bereits seit Juli beantragbare Ankaufsförderung für Schutzzäune.
„Mit dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf schöpfen wir die landespolitischen Möglichkeiten voll aus, aber es braucht auch die längst fällige Adaptierung des Schutzstatus der Wölfe durch die EU“, fordert Seitinger auch im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen in Brüssel. „Der strenge Schutz durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) muss aufgehoben werden, denn mittlerweile leben in Europa 20.000 Wölfe. Die Wölfe sind nicht mehr bedroht. Der in der FFH-Richtlinie geforderte gute Erhaltungszustand ist längst überschritten und die zunehmende Wolfspopulation ist kein steirisches, kein österreichisches, sondern mittlerweile ein großes europäisches Problem. Die Wölfe haben keine natürlichen Feinde und ihre Zahl sowie auch die Zahl der Risse explodieren“, so Seitinger. Heuer wurden in der Steiermark schon mehr als 30 Tiere gerissen. In den letzten vier Jahren waren es zwischen 2 und 24 Tiere.
Wolfsmanagement-Plan
Bereits im Jahr 2021 hat das Land Steiermark einen Wolfsmanagement-Plan erlassen, der die Gewährleistung einer möglichst konfliktfreien Koexistenz des Menschen mit dem Wolf unter Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen und der gesetzlichen Vorgaben regeln soll. Darüber hinaus hat das Land eine Versicherung abgeschlossen, die betroffenen Landwirten den durch Wolfsrisse entstandenen Schaden ersetzt. Abhängig vom Alter und der jeweiligen Tierart wurden gemeinsam mit Vertretern von Tierzuchtverbänden und der Landwirtschaftskammer festgelegte Entschädigungssummen vereinbart.
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