Vor dem Hintergrund russischer Einfuhrverbote für Agrarprodukte aus der Europäischen Union hat EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos Unterstützungsmaßnahmen für Produzenten von verderblichen Obst- und Gemüsearten bekannt gegeben. Für die Sonderbestimmungen – die von Marktrücknahmen, speziell für die kostenlose Verteilung, bis hin zum Schadensersatz für den Ernteverzicht und die Grünernte reichen – sind 125 Millionen Euro
reserviert. Die Maßnahmen treten ab sofort in Kraft und gelten bis Ende November. Die Landwirte können die finanzielle Unterstützung auch rückwirkend beantragen. „Alle Landwirte der betroffenen Produkte – ob in einer Erzeugerorganisation vertreten oder nicht – haben Anspruch auf die Marktstützungsmaßnahmen, wenn sie diese für geeignet halten. Frühzeitiges Handeln wird für einen entsprechenden Preis auf dem Binnenmarkt sorgen und dabei helfen, den Markt anzupassen und kosteneffizient zu sein“, erklärte Ciolos. Die Marktbeihilfen werden für folgende Produkte gewährt: Tomaten, Karotten, Weißkraut, Paprika, Karfiol, Gurken und Cornichons, Pilze, Äpfel, Birnen, rote Früchte (Sammelbegriff für sieben Beerensorten), Tafeltrauben und Kiwis. Auf den Märkten für diese Produkte herrsche derzeit Hochsaison. Noch dazu gebe es für die meisten Erzeugnisse keine Lagermöglichkeit und keine unmittelbare Marktalternative, hielt der EU-Agrarkommissar fest.
Ein weiteres Expertentreffen zur Marktsituation aller landwirtschaftlichen Produkte ist für kommenden Freitag geplant. Die EU-Kommission werde die Marktentwicklung aller Sektoren, die von den russischen Einfuhrverboten betroffen sind, in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten weiter verfolgen und wenn nötig weitere Unterstützungsmaßnahmen beschließen, teilte Ciolos mit.
(aiz.info)
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