Waffengesetz neu: das soll sich ändern

von NEUES LAND

Schalldämpfer und Kurzwaffen: die Novellierung des Waffengesetzes könnte für die Jagd einige Erleichterungen bringen.

Eines gleich vorweg: noch ist nichts fix. Die Novellierung des Waffengesetzes befindet sich gerade in der Begutachtungsphase des Parlaments, wo noch einige Korrekturen zumindest theoretisch möglich sind. Von der Bundesregierung geplant sind jedoch einige Änderungen, die für die Jägerinnen und Jäger im Land schon lange fällige Erleichterungen bringen sollen. Eine ganz wichtige ist die Verwendung eines Schalldämpfers, der nun für alle erlaubt werden soll. Bisher war seine Verwendung nur durch Ausnahmebewilligung der Bezirksverwaltungsbehörden möglich. Und das wurden meist nur unselbständig Beschäftigen im Jagdwesen gestattet.

Auch wenn man sich die Leistung eines Schalldämpfers nicht wie im Agentenfilm vorstellen darf, wo nur ein leises „Plopp“ zu hören ist, liegen die Vorteile dieses Gerätes auf der Hand: „Da ist einmal der Gehörschutz für alle an der Jagd Beteiligten, Jäger wie auch Hunde. Ein Schalldämpfer reduziert den Lärm von 170 auf etwa 130 Dezibel. Immer noch laut, aber nicht mehr in diesem Maße gesundheitsgefährdend“, erklärt Waffenfachhändler Robert Siegert. Außerdem verringert ein Schalldämpfer den Rückstoß der Waffe beim Schießen. Möglich macht das seine Bauweise, die den beim Schuss entstehenden Gasdruck in sein Inneres ableitet und reguliert. So werden Fehlschüsse im Idealfall vermieden oder zumindest stark reduziert.

Sichere Nachsuche

Womit wir schon bei der nächsten wichtigen Neuerung für das Jagdwesen sind. In der geplanten Novellierung des Waffengesetzes dürfen in Zukunft alle Jägerinnen und Jäger mit Waffenbesitzkarten für Kategorie B-Waffen, im Prinzip also Faustfeuerwaffen, diese dann auch bei der Jagd für die Nachsuche für den Fall eventueller Fehlschüssen tragen. Bis dato ist das nur Inhabern eines Waffenpasses erlaubt. „Generell ist die Kurzwaffe wesentlich besser geeignet für den Fangschuss, sowohl bei der Nachsuche als auch zum Beispiel bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren, bei denen immer der Jagdberechtigte zu verständigen ist“, meint Siegert.

„Bisher musste die Jägerin oder der Jäger ohne Waffenpass den Fangschuss mit dem Gewehr aus kurzer Distanz machen, was zu gefährlichen Situationen führen kann – besonders wenn man in einer Hand noch den Hund an der Leine führen muss.“ Rechtlicher Anlass der neuen Regelungen ist übrigens eine EU-Verordnung, die vor allem mehr Sicherheit im Hinblick auf den Terrorismus zum Ziel hat. Eine wichtige Neuregelung dabei ist deshalb das Verbot von großen Magazinen mit hoher Kapazität von mehr als 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen und mehr als 10 Schuss bei automatischen Langwaffen. Die Novelle zum Waffengesetz soll ab 1.1.2019 in Kraft treten.

Beitragsbild: Andreas Pilz

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