OGH entschied für Waldbesitzer

von NEUES LAND

Der Oberste Gerichtshof gab nun Eigentümern im Murtal mit ihrer Klage gegen eine Mountainbike-Plattform im Internet Recht.

Seit 2015 schwelt in Pusterwald, im Bezirk Murtal, ein Konflikt zwischen einer Gruppe von Waldbesitzern und dem Verein „Upmove“, der sich für eine Freigabe von Forst- und Wanderwegen für den Mountainbikesport einsetzt. Es geht darum, dass ohne das Wissen der betroffenen Waldeigentümer mit Hilfe von GPS-Technik eine Mountainbike-Strecke über deren Grundstücke gezogen und auf der Homepage und in einer App des Vereines veröffentlicht worden ist.

„Wir glaubten unseren Augen nicht zu trauen, als wir diese Mountainbike-Strecke quer durch unser Waldgebiet inklusive Fotos unserer Gebäude im Internet gesehen haben“, sagt Perry Heyer, einer der betroffenen Eigentümer. Auch seine drei Mitstreiter, die Waldbesitzer Stefan Steinberger, Burkhard Kreuzer und Georg Neuper waren geschockt über diese Vorgehensweise des Vereines „Upmove“. Die Betroffenen beschlossen, sich dagegen zur Wehr zu setzen und reichten 2015 eine Klage beim Bezirksgericht ein.

Doch nach einiger Zeit kam die große Überraschung für die Kläger: Sowohl Bezirks- als auch die nächste Instanz, das Landesgericht, sahen keine Gesetzesübertretung, weshalb letztlich der Oberste Gerichtshof entscheiden musste. Der gab den Waldbesitzern schließlich Recht – mit der Konsequenz, dass die Mountainbike-Strecken, die die Eigentumsrechte der Kläger verletzen, von Homepage und App entfernt werden mussten.

Leonhard Madl, Kammerobmann der Bezirkskammer Murtal, hat sich stark in diesem Fall engagiert und ist froh, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht nur den Klägern Recht gibt, sondern auch ein klares Signal setzt. Was ihn an diesem Fall besonders verärgert hat: „Ein solches Verhalten seitens der Freizeitsportler verschärft die Konflikte zwischen Mountainbikern und Waldbesitzern auf eine Weise, die nicht notwendig ist.“ Und er fordert einmal mehr Verständnis für den Unmut der Waldbesitzer ein: „Man fährt ja schließlich auch nicht in fremden Privatgärten mit dem Fahrrad herum. Der Kammerobmann erinnert abschließend daran, dass es viele positive Beispiele gebe, wo sich Mountainbiker und Grundstückseigentümer auf vertraglicher Ebene gut arrangieren konnten.

Foto: stock.adobe.com/KopoPhoto

Zum Thema passend

Einen Kommentar abgeben