Auf nicht aufgelaufenen Ölkürbisflächen darf nun auch Mais nachgebaut werden, da die Fruchtfolgeverordnung ausgesetzt wird.
In den letzten Tagen hat sich gezeigt, dass die gesäten Ölkürbis-Samen auf den steirischen Feldern nicht keimen. Laut den Pflanzenbau-Experten der Landwirtschaftskammer ist diese einzigartige Situation wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass neben der Kälte und den großen Niederschlagsmengen in diesem Jahr auch ein wichtiges Pflanzenschutzmittel aufgrund einer EU-Entscheidung nicht mehr zugelassen wurde. Dieses Mittel wurde in der Vergangenheit in kleinsten Mengen direkt auf das Saatgut aufgetragen, sodass das Samenkorn in der wichtigen Keimphase geschützt war. Mit dem Verbot dieses Pflanzenschutzmittels war die Saat den herausfordernden Witterungsverhältnissen schutzlos ausgeliefert. Betroffen sind rund 8800 Hektar steirische Kürbisfelder, auf denen heuer nur rund 30 bis 60 Prozent der ursprünglich gesäten Kürbispflanzen wachsen.
Mais-Ersatzanbau
Die Bäuerinnen und Bauern stehen nun vor der Situation, dass die angebauten Kürbisse nicht wachsen und es für den ersatzweisen Anbau der meisten anderen Kulturen bereits zu spät ist. Sie würden in diesem Jahr auf den betroffenen Feldern keine Ernte einfahren können. Von den bedeutenden Kulturen lassen sich zu dieser Jahreszeit nur noch wenige Kulturen, beispielsweise Soja, Mais oder Hirse, anbauen. Aufgrund der Fruchtfolgebestimmungen (Wechsel der angebauten Kulturen.) ist insbesondere der ersatzweise Mais-Anbau für zahlreiche betroffene Betriebe nicht möglich. Um in dieser besonderen Ausnahmesituation die noch verbleibende Anbausaison zu nutzen und die finanziellen Schäden für die heimischen Betriebe zu mindern, ermöglicht das Land Steiermark durch ein Aussetzen der Fruchtfolge-Bestimmung der Maiswurzelbohrer-Verordnung für das heurige Jahr eine Ausnahme von der Fruchtfolge-Pflicht beim Mais. Das Aussetzen der Fruchtfolge wird mit Unterstützung von Umweltlandesrätin Ursula Lackner in der Regierungssitzung am Donnerstag, dem 1. Juni 2023, beschlossen und auf schnellstem Weg kundgemacht. Für die Landwirte, die Direktzahlungen beziehen ist jedoch zu beachten, dass diese Möglichkeit nur unter Einhaltung der sogenannten GLÖZ 7-Höchstgrenze für die Hauptkultur genutzt werden darf, um Sanktionen seitens der AMA zu verhindern. Unabhängig davon werden jene Felder, die aufgrund der massiven Niederschläge überschwemmt waren, oder verkrustet sind, nach dem üblichen Prozedere durch die Hagelversicherung entschädigt.
Bedrohtes Kulturgut
„Die aktuelle Situation zeigt schonungslos auf, wozu EU-Entscheidungen ohne Einbindung von Experten aus der Praxis führen. Es braucht einen verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, aber die von NGOs und deren Lobbyisten befeuerten Diskussionen müssen auf einer fachlichen Expertise statt auf geschürten Ängsten beruhen“, betont Agrarlandesrat Hans Seitinger. Unterstützung findet er von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und der steirischen EU-Abgeordnete Simone Schmiedtbauer. „Das steirische Kürbiskernöl ist ein kulinarisches Kulturgut. Die EU ist daher aufgefordert bei ihren Entscheidungen Hausverstand walten zu lassen, denn das aktuelle Vorgehen bedroht den Kürbisanbau in der Steiermark“, so Seitinger.
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