Neues Naturschutzgesetz muss Rücksicht auf das Eigentum bewahren und für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit sorgen. Ausverhandelter Kompromiss ist eine Verbesserung gegenüber den bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Erstmals seit 1976 sollte das Steiermärkische Naturschutzgesetz geändert werden. Breits im Vorfeld haben die Bauernbund-Verhandler Hubert Lang und Karl Lackner in der ÖVP/SPÖ-Zukunftskoalition festgelegt, dass der Vertragsnaturschutz im Vordergrund stehen muss. Das bedeutet konkret, dass Behörde und Grundeigentümer über die Bedingungen des Naturschutzes, im Sinne von Geboten und Verboten und erlaubter Nutzung des Gebietes sowie über die Entschädigungsansprüche einen Vertrag schließen. Selbstverständlich soll das neue Naturschutzgesetz weiterhin bestmöglichen Schutz für schützenswerte Landschaftsteile, Tiere und Naturgüter gewährleisten. Dabei wurde aber die grundsätzliche Zielrichtung weiter in Richtung Vertragsnaturschutz verlagert.
Breite Allianz
In dem mit sämtlichen Experten im Bereich des Naturschutzes, von den sogenannten NGOs über die Landwirtschaftskammer, die Land&Forst Betriebe bis zu Landesrat Hans Seitinger und natürlich mit dem Koalitionspartner SPÖ, gemeinsam erarbeiteten Gesetzesentwurf, konnten nachhaltige Eigentumseingriffe entschärft, aber nicht alle Forderungen umgesetzt werden. „In einem politisch schwierigen Feld konnten wichtige Punkte erreicht und durchgesetzt werden, es waren aber auch Kompromisse nötig, um ein tragbares Ergebnis abzusichern. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob Gesetzesbereiche so gelebt werden, wie sie interpretiert wurden, oder ob Novellierungsbedarf aufgrund gemachter Erfahrungen besteht“, zieht Seitinger Bilanz. Die Anpassung an europarechtliche Erfordernisse, eine Verbesserung von Verwaltungsabläufen zur Entbürokratisierung und begriffliche Klarstellungen für mehr Rechtssicherheit wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. „Vieles von dem, was den Naturschutz betrifft, wird auf europäischer Ebene festgelegt und vom Europäischen Rat unter Einbeziehung aller zuständigen Umweltminister beschlossen. Umzusetzen ist es dann auf Ebene der Bundesländer, weshalb wir hier das Naturschutzgesetz entsprechend anpassen müssen“, erklärt der ÖVP-Verhandler LAbg. Hubert Lang. Diesem Erfordernis wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf entsprochen.
Vertragsnaturschutz
Naturschutz erfolgt auf Basis von freiwilligen Verträgen und wird nicht gesetzlich verordnet. Das ist eine der wichtigsten Errungenschaften für die Wahrung der Eigentumsrechte. Die Bestimmungen betreffend Entschädigungsansprüche wurden generell im Sinne der Grundeigentümer verbessert und die Verfahren ökonomischer gestaltet. Weiters wurde darauf Wert gelegt, dass bei Ausweisung von Schutzgebieten sowie insbesondere bei der vorläufigen Unterschutzstellung genauer als bisher definiert wird, welche Verbote und Gebote für die Schutzfläche bestehen und dadurch auch die Entschädigungsansprüche erleichtert und genauer geregelt sein werden.
Überdies wurde eine Variante geschaffen, für Projekte ein unbürokratisches und rasches Anzeigeverfahren durchzuführen. Für Baumaßnahmen in einem Landschaftsschutzgebiet ist keine zusätzliche Naturschutzgenehmigung erforderlich, sondern eine einfache Erklärung im Anzeigeverfahren.
„Um den aktuellen Erfordernissen gerecht zu werden, braucht es ein Naturschutzgesetz mit einfacheren Verfahren, einer verbesserten Konkretisierung von Ge- und Verboten und einem fairen Interessensausgleich zwischen Naturschutzerfordernissen und den berechtigten Interessen der Grundbesitzer. Dazu gehört auch Fairness bei etwaigen Entschädigungsleistungen. Wir haben uns intensiv bemüht, den Interessen aller Betroffenen mit dem Gesetzesvorschlag gerecht zu werden“, betont Hubert Lang abschließend.