Der Landesobmann beim Lokalaugenschein

von NEUES LAND

Landesobmann Hans Seitinger besuchte Betriebe im Wasserschongebiet, um mögliche Lösungsansätze mit den Betroffenen zu erörtern.

Die Tillmitscher Bauern haben schon bisher für sauberes Wasser gesorgt. Die neue Verordnung wird als Schikane gesehen, weil sie nichts zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt.

Die Tillmitscher Bauern haben schon bisher für sauberes Wasser gesorgt. Die neue Verordnung wird als Schikane gesehen, weil sie nichts zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt.

Totales Unverständnis der betroffenen Bauern begegnete Bauernbund-Landesobmann Landesrat Hans Seitinger bei seiner Tour durch das Wasserschongebiet. Christian Riedl aus Tillmitsch lag mit seinem Betrieb schon bisher im Schongebiet und steht zur Kreislaufwirtschaft. Mit der ÖPUL-Maßnahme „vorbeugender Gewässerschutz“ ist es bisher gut gelaufen. Er präsentierte stolz  seine Winterbegrünung und die positive Auswirkung auf die Bodenstruktur, die er mit der neuen Verordnung nicht mehr anlegen wird und auch am Umweltprogramm darf er nicht mehr teil nehmen.

Wahlmöglichkeit

Das brachte Bürgermeister Erich Macher auf die Palme: „Die bisherige Handhabung im Wasserschongebiet war vorbildlich für Naturschutz, Tierschutz und die Jagd und die Wasserqualität hat nachweislich nicht darunter gelitten.“ Genau hier setzt Seitinger mit seinem Lösungsvorschlag an. Sein  Ziel ist es, die Wahlmöglichkeit zu schaffen entweder an der ÖPUL-Maßnahme „vorbeugender Gewässerschutz“ teilzunehmen oder die Bestimmungen der aktuellen Verordnung einzuhalten. Es werden daher vom Bauernbund alle nur denkbaren Bemühungen unternommen, eine praxisnahe Lösung gemeinsam mit SPÖ-Landesrat Leichtfried zu finden, der Gesprächsbereitschaft angekündigt hat.

Krauthäuptel in Gefahr

Landesobmann Landesrat Hans Seitinger folgt aufmerksam den ernsten Ausführungen von Richard Mach in dessen Bauernstube.

Landesobmann Landesrat Hans Seitinger folgt aufmerksam den ernsten Ausführungen von Richard Mach in dessen Bauernstube.

Am Gemüsebaubetrieb von Andreas Reiter in Gössendorf hadert man ebenfalls mit der ungeliebten Verordnung. „Die Handelsketten fordern Mindestgrößen beim Salat, die mit den Einschränkungen durch die neue Verordnung nicht erreichbar sind“, macht sich Reiter Sorgen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Grazer Krauthäuptel in Gefahr sein könnte. Er hadert mit den begrenzten Dünger-Ausbringungszeiten: „Ich lege Wert darauf, dass die gesamte Ackerfläche grün über den Winter geht, aber das Feldgemüse steht bis Mitte Oktober und dann darf ich keine Düngergaben mehr verabreichen. Dabei habe ich für alle Grundstücke genaue Bodenuntersuchungsergebnisse und eine ausgeglichene Stickstoffbilanz, die mir den Bodenzustand signalisiert. Die Bodenklimazahl allein kann niemals Basis für die erstellte Bodenwertkarte sein“, ist Reiter enttäuscht über die mangelnde fachliche Fundierung der Inhalte der Schongebietsverordnung.

 

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