Die Wiederkehr der großen Beutegreifer wie Wölfe und Goldschakale bedroht die für die Steiermark typischen Grünlandbetriebe.
Die Grünlandbewirtschaftung mit Rindern, Schafen und Ziegen ist ein wesentlicher Teil der Steiermark. 10.650 Rinderbetriebe und 3.338 Schaf- und Ziegenhalter halten 320.000 Rinder und 97.000 Schafe und Ziegen. Neben der Grünlandfläche in den Tälern werden damit auch die Hutweiden und Almen gepflegt. Hier können Wölfe und Goldschakale zu einem enormen Problem werden.
In Gefahr
„Eine wichtige Leistung der heimischen Land- und Forstwirtschaft ist die Offenhaltung der Landschaft für Erholungs- und touristische Zwecke, eine andere die Verhinderung von Lawinen und Rutschungen durch die Bewirtschaftung. Eine weitere Leistung ist der Futteraufwuchs und das Wachstum der Tiere und nicht zu unterschätzen ist der Erhalt der Vielfalt der Pflanzen und Tiere auf Bergwiesen und Almen“, erklärt Kammerpräsident Franz Titschenbacher. Die Folgen der Verbreitung der Wölfe und Goldschakale sieht Titschenbacher aber in gerissenen Tieren, verängstigten und versprengten Herden von Ziegen, Schafen und Rindern sowie durch den Stress bedingte Fehlgeburten und ein völlig neu ausgerichtetes Gleichgewicht bei Wildtieren.
Entnahme gefordert
„Prädatoren wie der Wolf, der Fischotter oder der Goldschakal sind für die Tierhalter zermürbend und mittlerweile untragbar. Die tierfreundliche Weide- und Almhaltung unserer bäuerlichen Familienbetriebe ist in ernster Gefahr“, betont Titschenbacher und lehnt den vieldiskutierten Herdenschutz ab: „Auf Almen und in Bergregionen ist ein wirksamer Herdenschutz technisch nicht möglich und zusätzlich mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden“. Die Gesellschaft wünscht sich Tierwohl, das die Bauern durch die Alm- und Weidehaltung auch liefern. Doch alle diese Tierwohl-Bemühungen werden durch den strengen Schutzstatus der Raubtiere untergraben. „Die Entnahme von Problemtieren in landwirtschaftlich genutzten Räumen und im Siedlungsgebiet ist absolut erforderlich“, so Titschenbacher.
Wichtiger Schritt
Einen wichtigen Schritt in diese Richtung sieht Bauernbund-Landesobmann Agrarlandesrat Hans Seitinger in der Novelle der Jagdzeitenverordnung, die eine Entnahme von Goldschakalen auch in der Steiermark, wie schon in Oberösterreich und im Burgenland, ermöglichen soll: „ Das Auftreten des Goldschakals zusätzlich zum Fuchs erhöht den Druck auf bereits gefährdete Arten. Mit der Regulierung des Goldschakalbestandes sichern wir den Lebensraum vieler bedrohter Arten, etwa von Feldhasen, Reb-, und Raufußhühnern.“ Während Einzeltiere vor allem Nieder- und Federwild jagen, sind von Goldschakal-Rudeln auch Risse von Rehen und Mutterschafen belegt. Die Novelle sieht eine Bejagung von 1. Oktober bis 15. März vor. Die Basis für die Erlassung der Jagd- und damit auch der Schonzeit bildet das Goldschakal-Monitoring der Steirischen Landesjägerschaft.
Beitragsfoto: STBB