Radfahrprüfung keine „Verkehrs-Matura“

von NEUES LAND

90 Prozent kindlicher Verkehrsunfälle mit dem Fahrrad passieren ab neun Jahren, also ab dem möglichen Erwerb des Radfahrausweises.

In den letzten fünf Jahren wurden 1.869 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre nach einem Fahrradunfall an der Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie Graz behandelt. Die Unfallzahlen stiegen kontinuierlich von 328 im Jahr 2017 auf 400 im Jahr 2021. „Es handelte sich vor allem um ältere Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 15 Jahren“, weiß Peter Spitzer vom Forschungszentrum für Kinderunfälle des Vereins. Ab neun Jahren ging der Anteil der Mädchen bei den Unfallopfern massiv zurück. Verunfallte waren dann zu rund 80 Prozent männlich. „Zurückzuführen ist das wohl auch auf das in diesem Alter schwindende Interesse der Mädchen am Radfahren“, vermutet Spitzer.

Schwere Verletzungen

„Bei Fahrradunfällen sahen wir zu rund einem Drittel schwere Verletzungen. 15 Prozent wurden stationär aufgenommen, doppelt so viele wie beim ,allgemeinen Kinderunfall’“, sagt Holger Till, Vereins-Präsident und Vorstand der Grazer Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie. „Schwere Kopfverletzungen kamen bei Nicht-Helmträgern mehr als doppelt so oft vor wie bei Helmträgern. Schädel-Hirn-Traumata gar dreimal häufiger“, betont Till. In Österreich gilt die Helmtragepflicht bis zwölf Jahre. Je älter die Kinder werden, desto geringer ist der Anteil der Helmträger.

Einzelstürze

Jeder 10. kindliche Fahrradunfall ist ein Verkehrsunfall, der Rest sind Einzelstürze. Spitzer: „Wir vermuten, dass durch die einmal abgelegte Radfahrprüfung sowohl Eltern als auch Kinder die Fähigkeiten in komplexen Verkehrssituationen überschätzen. So mussten wir im Rahmen einer früheren Studie bereits feststellen, dass zwei von drei Kindern schon ein halbes Jahr nach der Prüfung die Rechtsregel nicht mehr richtig anwenden konnten.“ Der Verein Große schützen Kleine appelliert an Eltern, den Radfahrausweis ihres Kindes nicht als „Verkehrs-Matura“ zu betrachten und weiterhin regelmäßig gemeinsam zu üben.

Sicherheitstipps

  • Der Fahrradhelm muss optimal passen und darf nicht rutschen.
  • Er muss die Stirn, die Schläfen und den Hinterkopf schützen. Richtig aufgesetzt ist er, wenn der Kinnriemen vor und hinter dem Ohr verläuft, der Helm einen Daumen breit über den Augenbrauen endet und zwischen Kinnriemen und Kinn nur eine Fingerbreite passt.
  • Nach einem Sturz muss der Helm ausgetauscht werden.
  • Kaum sichtbare Haarrisse können seine Schutzwirkung verringern.

Beitragsfoto: candy1812 – stock.adobe.com

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