Durch eine Gesetzesnovelle ist in Zukunft der Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild und Problemwölfen rechtlich möglich.
Der Steiermärkische Landtag beschloss in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 die Jagdgesetznovelle. Diese umfasst eine Vielzahl an Erweiterungen und Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen und den Vollzug von jagdrechtlichen Bestimmungen. So dürfen Wildschweine und Problemwölfe künftig mit Nachtzieltechnik bejagt werden. Das wird auch als Maßnahme gegen die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest gesehen. Zudem wird so die Möglichkeit geschaffen, bei Schäden in der Landwirtschaft gezielt eingreifen zu können. Auch der Schutz von Wildlebensräumen wird gestärkt.
Nachhaltige Waldbewirtschaftung
Gleichzeitig soll die nachhaltige Waldbewirtschaftung stärker in der Abschussplanung berücksichtigt werden. Die Forstbehörden werden in Zukunft in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Damit wird das Steiermärkische Jagdgesetz zukunftsfit gemacht und aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen. Landesrätin Simone Schmiedtbauer, selbst Jägerin, und Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau begrüßen die Novelle: „Mit den heute beschlossenen Anpassungen wird das steirische Jagdrecht fit für die Herausforderungen der Zukunft.“
Schmiedtbauer erklärt: „Die rund 25.000 steirischen Jägerinnen und Jäger leisten mit ihren Hege- und Pflegemaßnahmen einen wertvollen Beitrag für ein gesundes Ökosystem. Dafür brauchen sie die richtigen Rahmenbedingungen, die mit dieser Novelle gewährleistet werden. Von der nachhaltigen Waldbewirtschaftung bis zur Prävention von Tierseuchen liefern wir die Antworten auf kommende Herausforderungen.“
Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau ergänzt: „Diese Jagdgesetznovelle trägt ganz klar die Handschrift einer enkelfitten Jagd, die ihre Aufgaben und Herausforderungen ernst nimmt. Es gilt, Wildtiere in unserer Kulturlandschaft zu erhalten, indem wir ihre Lebensräume schützen. Gleichzeitig braucht die Jagd als notwendiges Regulativ und unverzichtbarer Partner einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft zeitgemäße Instrumente, um die Leistungen, die ihr abverlangt werden, auch erfüllen zu können.“
Die Novelle im Detail
- Der Hegebegriff wird zeitgemäßer und wildgerechter formuliert und Regelungen betreffend „Wildmanagement“ werden geschaffen.
- Schaffung der Möglichkeit zur Bejagung von Schwarzwild und Wölfen mit Nachtzieltechnik (in Verbindung mit einer Schulung durch die Steirische Jägerschaft).
- Ausweitung von Wildschutzgebieten für frei überwinterndes Rot-, Gams- und Steinwild sowie im Bereich von Überwinterungsgebieten des Auer- und Birkwildes sowie des Schnee- und Steinhuhns.
- Einführung einer verpflichtenden Besprechung zwischen Bezirksjägermeisterinnen/ Bezirksjägermeister und Bezirksverwaltungsbehörde im Vorfeld zur Abschussplangenehmigung.
- Ausnahmen von örtlichen und sachlichen Verboten der Jagdausübung für in Not geratenes, verletztes oder krankes Wild.
- Ausnahmen vom Aneignungsrecht, insbesondere für Trophäen von im Rahmen der Verminderung des Wildbestandes über den Abschussplan hinaus erlegtem Wild (Verfall der Trophäen bei Schadwildabschüssen und der Höchstabschuss bei Gamswildböcken I).
- Ausweitung genehmigungspflichtiger Wildfütterungen auf bestimmte Wildarten.
- Präzisierung der Regelung der Vorkehrungen gegen Wildschäden auf Waldflächen und der Wildschadensabgeltung Einführung einer Bagatellgrenze: Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur dann, wenn der Schaden 100 Euro übersteigt.
Beitagsfoto: Lara Nachtigall – stock.adobe.com
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Abschuss von aus Gattern entkommenes Damwild nach 42 Tagen, sowie die Schadensübernahme/Haftung von Schäden welche durch das entkommene Wild gemacht wurden.
Bitte um die genaue Auslegung diesbezüglich.
Danke und liebe Grüße Werner Schütz