Jagdgesetz: Befürchtungen entkräftet

von NEUES LAND

Im Zusammenhang mit der Novelle zum steirischen Jagdgesetz wurden von Bürgerinnen und Bürgern, von Interessensvertretungen und Medien diverse Befürchtungen geäußert.

Dem für das Jagdgesetz zuständigen Landesrat Johann Seitinger ist es daher ein Anliegen, diese Befürchtungen zu entkräften und folgende Dinge klar zu stellen:

  1. Im Jagdgesetz steht ausdrücklich, dass nur solche Personen kontrolliert werden können, die sich nach dem Jagdgesetz einer Übertretung schuldig machen (z.B. Wilderer). Begründung: Wilderer stellen nicht nur eine Gefahr für den Tierschutz und die Jagdethik dar, sondern begehen auch den strafrechtlichen Tatbestand des Diebstahls.
  1. Ausschließlich das beeidete Jagdschutzorgan (AufsichtsjägerIn) und damit nicht jede Person, die eine Jagdprüfung abgelegt hat, hat die Kompetenz Übertretungen zu ahnden. AufsichtsjägerInnen unterziehen sich nicht nur einer umfassenden Ausbildung und einer außerordentlich strengen Prüfung, sondern werden auch durch die Behörde bestellt und  vereidigt.
  1. Nach einem Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates Steiermark konnten Jagdschutzorgane auch bisher schon Personen unter bestimmten Umständen festnehmen. Diesem Erkenntnis wurde nun auch im neuen Jagdgesetz Rechnung getragen.
  1. Weder von Seiten des Steirischen Verfassungsdienstes noch vom Bundeskanzleramt (Bundesverfassungsdienst), die in das Begutachtungsverfahren mit eingebunden waren, gab es Beanstandungen.
  1. Verwaltungsübertretungen von Mountainbikern, Schwammerlsuchern, Wanderern usw. werden nicht über das Jagdgesetz geahndet.
  1. Berg- und Naturwächter hatten bisher bei Verdacht auch schon die Möglichkeit, Rücksäcke und Taschen, etc. zu durchsuchen.

 

LR Hans Seitinger liegt die Jagt am Herzen

LR Hans Seitinger liegt die Jagt am Herzen

Landesrat Johann Seitinger: „Unsere Jäger, insbesondere die Aufsichtsjäger, sind sich ihrer hohen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Sie werden ihre Aufgaben auch in Zukunft mit größtmöglicher Sorgfalt und mit Bedacht wahrnehmen. Auch wenn sich der Freizeittourismus weiter ausbreitet und damit der Bewegungsraum des Wildes weiter eingeschränkt wird, steht das Miteinander im Vordergrund. Schließlich und endlich geht es der gesamten Jägerschaft im Sinne der Nachhaltigkeit um die Tiergesundheit, den Schutz vor Seuchen, die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes in einem intakten Lebensraum und um die große biologische Vielfalt in unserem Bundesland.“

 

Weitere Informationen: Lebensressort Steiermark

 

 

Fotos: DoraZett-fotolia.com, Land Steiermark – Lebensressort

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