Bauernbund wird gegen verantwortungslose Beschuldigungen selbsternannter Tierschutzorganisationen mit aller Härte vorgehen.
Es war ein starker Tobak, der in alle Haushalte einer südsteirischen Gemeinde geflattert ist. Absender war eine steirische Tierschutzorganisation, dessen Wortführer einen Bioladen mit vorwiegend ausländischen Produkten betreibt. Manche Ortsbewohner waren ob dieser sagenhaften Behauptungen überrascht, dass sie überhaupt noch am Leben sind. Dabei wurde einmal mehr die fahrlässige Behauptung aufgestellt, die in der Südsteiermark betriebene konventionelle Landwirtschaft, verbunden mit intensiver Massentierhaltung, ist für Mensch und Umwelt nicht verkraftbar. Dazu muss man klarstellen, dass die steirische Landwirtschaft nach wie vor sehr kleinstrukturiert ist und die Stärkung dieser bäuerlichen Familienbetriebe im Fokus der heimischen Agrarpolitik steht. Österreich hat eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit und im internationalen Vergleich gibt es in der Steiermark keine Massentierhaltung.
Die steirische Qualitätsproduktion hat sich in der Region und weit darüber hinaus durch massive Anstrengungen der Erzeugerorganisationen einen Namen gemacht. Aber mit derartigem Aktionismus der Tierschutzorganisationen werden die heimischen Veredelungsbetriebe ganz gezielt umgebracht und wenn dann das Fleisch aus dem Ausland bezogen werden muss, sind Tierschutzstandards und Massentierhaltungen plötzlich egal.
Die Bauern holen nun zum Gegenschlag aus und wollen sich diese verantwortungslosen Agitationen selbsternannter Tierschutzorganisationen nicht weiter gefallen lassen. Unter der Koordination des Bauernbundes wurden neben rechtlichen Schritten auch Maßnahmen zur Aufklärung der Gesellschaft über die Produktionsweisen der steirischen Bäuerinnen und Bauern vereinbart. Landesobmann Hans Seitinger stellt klar: „Wenn wir auf diesem Niveau in Zukunft mit unseren NGOs, die ja auch Konsumenten und Verfechter regionaler Produkte sein sollen, die Kommunikation aufbauen müssen, dann bleibt uns kein anderer Weg als solche Rufschädigungen einzuklagen.“