Beim fiktiven Ausgedinge kommt es zu einer Absenkung. Die SPÖ stimmt aber gegen diese Verbesserung für etwa 30.000 Altbäuerinnen und Altbauern.
Aus der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses meldet der steirische Nationalratsabgeordnete Ernst Gödl einen erfolgreichen Beschluss für den bäuerlichen Bereich. Das fiktive Ausgedinge sinkt von 10 Prozent auf 7,5 Prozent des anzuwendenden Richtsatzes. „Ich empfinde es als Akt der Wertschätzung gegenüber den vielen Altbäuerinnen und Altbauern, die Zeit ihres Lebens sehr hart gearbeitet haben und jetzt mit einer sehr geringen Pension auskommen müssen,“ zeigt sich Ernst Gödl kämpferisch, der selbst in einer Bauernfamilie aufgewachsen ist. Und er ärgert sich über die SPÖ, die in einer Manier des Klassenkampfes gegen diesen Beschluss gestimmt hat.
In diesem Zusammenhang erinnert Gödl daran, dass das fiktive Ausgedinge bereits im Jahr 2020 von 13 auf 10 Prozent gesenkt wurde und nun mit 1. Jänner 2022 im Zuge der Steuerreform die weitere Absenkung auf 7,5 Prozent erfolgt.
Begriffserklärung
Zum fiktiven Ausgedinge: Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen, so werden für die Berechnung der Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte wie zum Beispiel Ausgedinge, Verkaufspreis oder Pachtzins angerechnet, sondern – ausgehend vom Einheitswert der übergebenen Güter – ein Pauschalbetrag, das sogenannte „fiktive Ausgedinge“.
Dabei wird – aus wirtschaftlicher Sicht – unterstellt, dass der Betriebsübernehmer der übergebenden Person Sachleistungen zur Verfügung stellt (etwa Brennholz und dergleichen). Dies wird derzeit pauschal mit 10 Prozent des jeweils anzuwendenden Richtsatzes angerechnet, wenn der Einheitswert des Betriebes einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Das verringert somit die Ausgleichszulage.
In Zahlen
Abhängig von der Höhe des Einheitswertes des aufgegebenen Betriebes würden nach bisheriger Rechtslage maximal 103,05 Euro (bei Einzelrichtsatz) beziehungsweise maximal 162,57 Euro (bei Familienrichtsatz) als fiktives Ausgedinge (10 Prozent des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes) angerechnet. Bei diesen Werten handelt es sich um die maximale Anrechnung, die bei aufgegebenen Betrieben ab einem Einheitswert von 3.900 Euro (bei Einzelrichtsatz) beziehungsweise ab einem Einheitswert von 5.600 Euro (bei Familienrichtsatz) zur Anwendung kommt.
Bei der Absenkung auf 7,5 Prozent des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes werden maximal 77,29 Euro (bei Einzelrichtsatz) beziehungsweise maximal 121,93 Euro (bei Familienrichtsatz) angerechnet werden. Somit bringt die Absenkung der Anrechnung um 2,5 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes eine Verbesserung in der Höhe von acht Millionen Euro für die kleinsten bäuerlichen Pensionen. Österreichweit sind davon zirka 30.000 Personen mit sehr niedrigen Bauernpensionen betroffen.
Im Nationalrat
Zur weiteren Vorgangsweise erklärt Gödl: „Der positive Ausschussbericht wird in der nächsten Sitzung des Nationalrats behandelt. Der Beschluss im Plenum ist aber nur mehr Formsache. ÖVP, Grüne und FPÖ werden für die Absenkung des fiktiven Ausgedinges stimmen, die SPÖ und Neos dagegen.“
Beitragsfotos: STVLW Wimmer, ÖVP GU
1 kommentieren
Warum soll ein Bauer mehr bekommen, als er eingezahlt hat? Ist bei jedem Arbeiter auch so…
Mindestpension gibt es für alle, sonst muss man mehr einzahlen….
Aber als Bauer anscheinend nicht…