Absicherung im Pflegebereich

von NEUES LAND

Wichtige Entscheidung im Parlament! Der Pflegefonds des Bundes wird jetzt auf 1,1 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt. Abg. z. NR Ernst Gödl berichtet aus Wien.

 

In der dreitägigen Sitzung dieser Woche fasst der Nationalrat wieder wichtige Beschlüsse im Bereich der Pflege. Im Laufe dieser Legislaturperiode haben die Regierungsparteien umfassende Reformen eingeleitet, die nun auch finanziell abgesichert werden müssen.

Etwa 470.000 Menschen in Österreich beziehen Pflegegeld und haben somit einen Unterstützungsbedarf in der Bewältigung des Alltags. Das Pflegegeld (in sieben Stufen) wird jährlich valorisiert, die Auszahlung – ca. 2,8 Milliarden Euro – erfolgt durch den Bund. Für die Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen sind gemäß Kompetenzverteilung die Länder zuständig. Sie organisieren die Mobilen Dienste (Hauskrankenpflege), die stationären Einrichtungen (Pflegeheime), Tageszentren etc.

 

Verpflichtungen der Länder

Um die Bundesländer in der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen, hat der Bund bereits 2011 einen Pflegefonds eingerichtet. Dieser wird nun mit Beschluss des Nationalrats von 455 Millionen Euro im heurigen Jahr auf 1,1 Milliarden Euro ab dem Jahr 2024 aufgestockt. Damit verpflichten sich die Länder, den seit zwei Jahren gewährten Gehaltszuschuss für das Pflegepersonal auch in den kommenden Jahren auszubezahlen. Zur Attraktivierung der Pflegeausbildung sollen die Länder einen monatlichen Ausbildungsbeitrag von mindestens 600 Euro an die Auszubildenden leisten. Auch erhalten die Länder weiterhin vom Bund eine Entschädigung für das verfassungsrechtliche Verbot, bei Zuzahlungen für die Heimunterbringung auf das Vermögen der Betroffenen zuzugreifen.

 

24-Stunden-Betreuung

Etwa 30.000 pflegebedürftige Menschen in Österreich nehmen die Unterstützung einer 24-Stunden-Betreuung in Anspruch. Diesbezüglich hat die Bundesregierung im heurigen Jahr den Zuschuss zweimal angehoben – von ursprünglich 550 auf nunmehr 800 Euro pro Monat. Auch diese Förderung wird im Nationalrat mit einem Vertrag zwischen dem Bund und den neun Bundesländern für die Zukunft abgesichert.

Insgesamt 38 Maßnahmen beschloss der Nationalrat im Rahmen der zwei Pakete zur Pflegereform in den letzten beiden Jahren, die nun sukzessive in Umsetzung kommen: etwa die Einführung der Pflegelehre und die Unterstützung der pflegenden Angehörigen mit dem Angehörigenbonus von 1.500 Euro jährlich.

Zum Thema passend

Einen Kommentar abgeben