Oft ist bei Lebensmitteln nicht das drin was drauf steht. Eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) führte nun zum Verbot von Kelly´s Gemüsechips.
Es ist kein großes Geheimnis, dass in der Lebensmittelindustrie so allerhand Tricks angewendet werden um dem Konsumenten hohe Qualität zu vermitteln. Die Realität sieht dann oft etwas anders aus. Diesmal betroffen: die Kelly GesmbH und ihr Produkt „Gemüsechips Rote Rübe-Kren“. Groß auf der Packung zu lesen waren: „Premium Qualität – Gemüse Chips – hauchdünn gebacken.“ Man denkt dabei sofort an dünn geschnittene Scheiben der Roten Rübe und möchte diese Alternative zu normalen Chips vielleicht gleich mal knabbern. Tatsächlich handelte es sich aber nicht um gehobelte rote Rüben, sondern um ein Teigprodukt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte nun wegen Irreführung.
Rübenpulver
Barbara Bauer, Juristin im VKI. „Aufgrund der gesamten Aufmachung dieses Produktes und der Bezeichnung als Gemüsechips erwartet der Durchschnittsverbraucher hier gebackene Gemüsescheiben und keine Mehlmischung.“ In Wirklichkeit enthielten die „Gemüsechips“ nur zu 14 Prozent die angepriesenen roten Rüben – und zwar in Pulverform. Das Ergebnis der Klage: Ein Verbot des Produkts. Die Hoffnung lebt also, dass ein solches Schindluder in den Supermarktregalen nicht unbestraft bleibt. Das Urteil im Volltext sowie weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.verbraucherrecht.at.
Beitragsbild: Diana Talium – stock.adobe.com