Stopp den praxisfernen EU-Vorgaben

von NEUES LAND

Die EU-Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sorgen bei den heimischen Bauern zu Recht für Unmut.

Für die neuen Regeln von Direktzahlungen hat die Europäische Union ganz klare ökologische Zielsetzungen von den Mitgliedsstaaten gefordert. Mit den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) wurde aber dann doch versucht, EU-weit gleiche Standards festzulegen. Wie so oft sind aber EU-weit gleiche Bestimmungen für die unterschiedlichen klimatischen und topografischen Verhältnisse nicht überall gleich umsetzbar.

In der Sonderausgabe zu den Landwirtschaftlichen Mitteilungen werden die bisher bekannten Anforderungen für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sehr anschaulich dargestellt. Für große Aufregung haben jedoch die Bestimmungen zu GLÖZ 6 geführt, vor allem deshalb, weil in intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Kommission wesentliche Verbesserungen der ursprünglichen Vorschläge im Sinne unserer steirischen Landwirtschaft erzielt werden konnten. Leider hat nunmehr die Generaldirektion Klima und Umwelt unter Berufung auf die Pariser Klimaziele einigen Verbesserungen eine Absage erteilt.

Klimaziele

Mit der Begründung der Vermeidung von Nährstoffauswaschung (Nitrateintrag ins Grundwasser), der Vermeidung von Bodenabtrag durch Bodenbedeckung (Erosionsschutz) und zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für das Bodenleben, ist nach derzeitigem Stand auf 80 Prozent der Ackerfläche und 50 Prozent der Dauerkulturflächen in der vegetationslosen Zeit eine Mindestbodenbedeckung erforderlich. Diese Regelung gilt unabhängig von der Hangneigung. Als Zeitraum für die Mindestbodenbedeckung ist der 1. November bis zum 15. Februar festgelegt.

Seit bekannt werden dieser Tatsache in der ersten Augusthälfte wurden seitens der bäuerlichen Interessensvertretung alle Hebel in Bewegung gesetzt, um einen gangbaren Weg für die betroffenen bäuerlichen Betriebe zu finden. Gemeinsam mit der Landeskammer Steiermark und Österreich wurden mit Bundesminister Totschnig und auch mit der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission intensive Gespräche geführt, fachliche Argumente aufbereitet und klare Forderungen übermittelt, um doch noch Lösungen zu finden.

Weiter verhandeln

„Ökologisch und pflanzenbaulich sinnvolle Bearbeitungsmechanismen dürfen nicht unter dem Deckmantel der Klimaziele geopfert werden“, zeigt sich Landesobmann Landesrat Hans Seitinger enttäuscht von der fixierten Haltung der EU. Alle Interessensvertreter müssen versuchen diese praxisfernen Vorgaben zu ändern, so Seitinger.

Die Mindestbodenbedeckung kann durch die Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht) oder durch Belassen von Ernterückständen oder durch mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (mittels Grubber oder Scheibenegge) erfüllt werden. Der Pflugeinsatz ist auf maximal 20 Prozent der Ackerfläche grundsätzlich erlaubt, sowie bei nachfolgender Begrünung. Eine Begrünung mit Perko oder mit Grünschnittroggen in Übersaat entspricht ebenfalls den Anforderungen. Ausnahmen gibt es für Zuckerrüben und bestimmte Feldgemüsearten. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Betriebe bei der Umsetzung der Mindeststandards mit bester Beratung.

Grundsätzlich ist es dem Bauernbund aber schon gelungen, durch harte Verhandlungen im letzten Jahr wichtige Punkte in der Agrarreform für uns in der Steiermark so auszugestalten, dass es im Vergleich zu den Erstentwürfen zu Verbesserungen für unsere Betriebe gekommen ist.

Beitragsfoto: agrarfoto.com

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