Naturschutzgesetz im Landtag beschlossen

von NEUES LAND

Nach jahrelangen und sehr umfangreichen Verhandlungen mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen und nach Einbeziehung aller Interessensgruppen und Fachexperten im Naturschutzbereich hat der Landtag Steiermark auf Initiative der steirischen Zukunftspartnerschaft ein neues Naturschutzgesetz beschlossen.

Im Zentrum stehen der zeitgemäße Schutz unserer Naturgüter, ein fairer Umgang mit Grundeigentümern und eine verbesserte Anwendbarkeit des Gesetzes durch weniger Bürokratie.  

Die Neuerungen enthalten unter anderem eine bessere Lesbarkeit und klare Vereinfachungen im Sinne eines One-Stop-Shop-Prinzips für Betroffene. Darüber hinaus finden sich beispielsweise ein erhöhter Schutz für besonders die Stärkung des Vertragsnaturschutzes, bedeutsame Moore, eine Neuregelung der Entschädigungszahlungen und die Aufnahme von ökologischen Ausgleichsregelungen im Gesetz wieder. „Nach rund 22 Jahren Vorarbeit mit allen Interessensvertreter, zahlreichen Verhandlungen im zuständigen Unterausschuss und Ausschuss kann man wohl kaum von einem Eilverfahren sprechen, wie manche behaupten. Es war höchste Zeit ein modernes Naturschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Betroffene schafft und einen fairen Interessensausgleich zwischen den Anliegen des Naturschutzes, der Landwirte und Grundbesitzer und auch der Stadt Graz sicherstellt“, so KO-Stv. LAbg. Gabriele Kolar (SPÖ) und LAbg. Hubert Lang (ÖVP).

„In den Sitzungen der Arbeitsgruppen wurde auf Basis der bisherigen Entwürfe und den dazu vorliegenden Stellungnahmen schrittweise ein modernes Naturschutzgesetz erarbeitet. Dabei waren alle im Landtag vertretenen Fraktionen sowie alle Interessensgruppen und Fachexperten im Naturschutzbereich eingebunden. Es war daher an der Zeit, einen gut anwendbaren Kompromiss zu formulieren und in einem Gesetz zu bündeln, das wir heute beschlossen haben. Auch der Verfassungsdienst hat die Auffassung vertreten, dass angesichts dieser Tatsachen kein neuerliches Begutachtungsverfahren notwendig sei“, stellen die Vertreter der Zukunftspartnerschaft nochmals klar. „Der heutige Beschluss ist ein wichtiger und guter Schritt für die Steiermark und den Naturschutz in unserem Land“, so Kolar und Lang abschließend.

 

Zum Thema passend

Einen Kommentar abgeben