Eine Lösung wird gefordert

von NEUES LAND

In der gewässerreichen Südoststeiermark sorgt der Biber immer öfter für große Schäden. LAbg. Franz Fartek und Bezirkskammerobmann Franz Uller fordern Entnahmemöglichkeiten sowie Entschädigungen.

Ziemlich genau 100 Jahre galt der Biber in Österreich als ausgestorben. Sein dichtes Fell, sein Duftsekret als Wundermittel gegen Gicht, Nervosität und Krämpfe aller Art sowie sein Fleisch machten ihn zum beliebten Beutetier. In den 1970-iger Jahren erfolgte der Start zur Wiederansiedelung. Die positive Nachricht, der Biberbestand in Europa hat sich erholt, so auch in der Südoststeiermark. Die Herausforderung: Er hat sich nicht nur erholt, die Region blickt längst auf eine für den Lebensraum bedrohliche Überpopulation.

„Mir ist bewusst, dass es sich beim Biber um eine sensible Angelegenheit handelt“, weiß der für die Südoststeiermark politisch verantwortliche Landtagsabgeordnete, Regionsvorsitzender Franz Fartek. Und dennoch sei es an der Zeit, hinzuschauen, um die kurz- und langfristigen Folgen der aktuellen Überpopulation zu verhindern. „Auf der einen Seite bauen wir den Hochwasserschutz aus, auf der anderen Seite baut der Biber die Flüsse und Bäche zu“, so Fartek weiter. Auch für den Baubezirksleiter der Südoststeiermark, Markus Pongratz, wird der Biber zunehmend zur Herausforderung: „Der Biber wird zum Gegenspieler unserer wasserbautechnischen Bemühungen zum Schutz der Bevölkerung.“

Probleme

Immer öfter wird Franz Uller als Obmann der Bezirksbauernkammer Südoststeiermark mit Beschwerden überhäuft: „Für die Landwirtschaft ist der Biber mittlerweile zum Schädling geworden. Er verursacht durch Flussstauungen und Zerstörung von Drainagen große Problem im Ackerbau.“

„Es geht um den Schutz unseres Natur-, Kulturlandschafts- und Lebensraumes“, bringt es Franz Fartek letztlich auf den Punkt. Er fordert gemeinsam mit Uller einen „Bibergipfel“. Aber es müsse gehandelt werden und dürfe nicht beim Reden bleiben, ergänzt der Bezirkskammerobmann: „Ich erwarte mir Lösungen“. Jedenfalls dürfe der Biber nicht in den „Heiligenstand“ übernommen werden, so Uller. Die Landwirtschaftskammer hat bereits ein Positionspapier dazu erstellt. Darin wird nicht nur eine Entschädigung gefordert, sondern auch die Möglichkeit, die Biberpopulation einzudämmen. „In anderen Bundesländern, wird die Entnahme des Bibers mittels konkreter Ausnahmegenehmigung ermöglicht. Darüber hinaus werden in einzelnen Bundesländern auch Entschädigungen für entstandene Schäden gewährt“, so Uller abschließend.

Beitragsfoto: Schmidt

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