AMA-Hauptauszahlung am 21. Dezember

von NEUES LAND

Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt ab 21. Dezember 2023 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus.

Am 21. Dezember werden für das Antragsjahr 2023 die Direktzahlungen zu 100 Prozent angewiesen. Beim Österreichischen Umweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete kommt es zur Überweisung von 75 Prozent der voraussichtlichen Zahlungen für das Antragsjahr 2023. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt. Basis für die Auszahlungen für das Antragsjahr 2023 ist der GAP-Strategieplan Österreich 2023 bis 2027.

Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Trotz der zahlreichen Veränderungen in der neuen Programmperiode und den damit einhergehenden Herausforderungen, sowie der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen durch die AMA, bleibt Österreich eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, in denen der Großteil der Fördermittel noch im laufenden Antragsjahr ausgezahlt wird.“

ÖPUL und AZ

Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2023 – wie schon in den Vorjahren – eine Zahlung in der Höhe von 75 Prozent des voraussichtlich zu gewährenden Betrages für die ÖPUL- und AZ-Betriebe. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024. Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 349 Millionen Euro und für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 197,8 Millionen Euro.

Für die in der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Mehrfachantrag 2023 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt im Dezember 2023 keine Auszahlung. Diese erfolgt voraussichtlich im Juni 2024 in voller Höhe.

Die Prämie für Landschaftselemente in den ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ werden ebenfalls voraussichtlich im Juni 2024 ausbezahlt.

Direktzahlungen

Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 575 Millionen Euro. Die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen der Interventionen Basiszahlung für Heimgutflächen, Basiszahlung für Almweideflächen, Umverteilungszahlung, Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und der Almauftriebsprämie.

Im Rahmen der Gewährung des Stromkostenzuschusses für energieintensive Bereiche wurden rund 6000 Anträge eingereicht. Diese Betriebe erhalten eine Gesamtauszahlung von rund 12,5 Millionen Euro.

Informationen unter www.eama.at

Ab 21. Dezember 2023 kann unter www.eama.at im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen und -bescheide sind ab Mitte Jänner 2024 betriebsbezogen im Bereich „eArchiv“ einsehbar. Detailliertere Informationen zur Berechnung der ÖPUL-Prämien werden zu einem späteren Zeitpunkt auch im Abrechnungsreport auf www.eama.at zur Verfügung stehen.

Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden voraussichtlich am 10. Jänner 2024 versandt. In diesen wird im Detail erläutert, wie sich die Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass mit der Zustellung der Bescheide oder Mitteilungen die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche beginnt.

Beitragsfoto: agrarfoto.com

Zum Thema passend

Einen Kommentar abgeben