Spürbare Erleichterung für Bauern

von NEUES LAND

Die Steuerreform der Bundesregierung soll eine deutliche Entlastung für 37.000 bäuerliche Betriebe bringen, auf denen rund 100.000 Menschen arbeiten und leben.

Die Bundesregierung stellte am Dienstag ihre Stuerreform vor, die bis zum Wahljahr 2022 die Steuern um 6,5 Milliarden Euro senken soll. Auch landwirtschaftliche Betriebe profitieren bei einigen Punkten. Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher erklärt: „Die Landwirtschaft ist Hauptbetroffene des Klimawandels und steht unter enormen Druck. Mit rund 120 Millionen Euro liegt eine nun deutlich merkbare Entlastung auf dem Tisch. Auch die steirischen Bäuerinnen und Bauern werden von Steuererleichterungen, der Erhöhung der Buchführungsgrenzen und vom Sozialversicherungs-Bonus sowie der Reform der ersten drei Tarifstufen profitieren“.

Junge Bauern

Für die steirischen Weinbaubetriebe wird ein wichtiger Impuls mit dem Wegfall der Schaumweinsteuer bis 2022 gesetzt. Auch den Wetterextremen und dem Klimawandel wird im Zuge der Steuerreform Rechnung getragen. So soll ab dem Jahr 2021 eine steuerliche Risiko-Ausgleichsmaßnahme eingeführt werden. Dabei wird das Durchschnittseinkommen über drei Jahre als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen. „Die Steuerreform soll unseren Bäuerinnen und Bauern langfristig Sicherheit geben, spürbar und sofort entlasten, aber vor allem unseren jungen Bäuerinnen und Bauern Perspektiven geben. Mit der Einführung der Risiko-Ausgleichsmaßnahme, eine Forderung der Landwirtschaftskammer Steiermark und der Abschaffung der Schaumweinsteuer, konnte ein Paket von 28 Millionen Euro, im Bereich der Landwirtschaft geschnürt werden“, zeigt sich Präsident Titschenbacher erfreut

Auch im Bereich der Sozialversicherung wird sich einiges tun. Vizepräsidentin Maria Pein ergänzt: „Besonders im Sozialbereich wurden einige wichtige Entlastungen im Sinne unserer bäuerlichen Familienbetriebe geschaffen und Schritte zur Harmonisierung der beiden Sozialversicherungsträger der SVB und SVA gesetzt. Auch die Buchführungsgrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird auf einen Umsatz von 700.000 Euro erhöht. Diese Maßnahmen sind ein wichtiges Signal an unseren bäuerlichen Familienbetriebe und die Hofübernehmerinnen und-übernehmer“. Daneben bilden auch eine Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich tätige Kinder bis 27 Jahren und die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze wichtige Maßnahmen für die steirischen Familienbetriebe.

Beitragsbild: Marco2811 – stock.adobe.com

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