In den letzten Monaten sorgte das Renaturierungsgesetz der EU für Unmut. Die Europäische Volkspartei erreichte nun viele Änderungen.
Nach neunstündiger Verhandlung gab es auf Brüsseler Ebene im sogenannten Trilog eine Einigung zum Renaturierungsgesetz. Dank des Einsatzes der Europäischen Volkspartei (EVP) konnten dem umstrittenen Gesetzesentwurf die Giftzähne gezogen werden. Mit der Verordnung zur Renaturierung wird ein Rahmen geschaffen, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, wirksame und flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen durchzuführen, um gemeinsam als Unionsziel die Wiederherstellung von mindestens 20 Prozent der Land- und 20 Prozent der Meeresflächen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs bis 2030 und die Wiederherstellung aller Ökosysteme bis 2050 zu erreichen, die der Wiederherstellung bedürfen.
Nachhaltige Wirtschaftsweise
Bauernbund-Landesobmann Franz Titschenbacher begrüßt die von der Europäischen Volkspartei initiierten Änderungen und dankt der jetzigen Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer für ihren Einsatz im Europäischen Parlament, da sie wesentlich am aktuellen Verhandlungserfolg mitgewirkt hat. „Die bäuerlichen Familienbetriebe haben mit ihrer nachhaltigen Wirtschaftsweise über Generationen jene Kulturlandschaft geschaffen, die jetzt viele für so schützenswert halten. Die Brüsseler Bürokraten übersehen bei ihren Bemühungen um den Schutz der Lebensressourcen, dass die wahren Natur- und Umweltschützer die Bauern selbst sind. Sie in ihrer Wirtschaftsweise wie beabsichtigt einzuschränken, würde die Versorgungssicherheit mit heimischen hochqualitativen Lebensmitteln gefährden und die Vorwärtsentwicklung in den natürlichen Produktionsweisen einbremsen“, erklärt Titschenbacher. Die EVP-Fraktion hat sich zuvor gegen den technisch schlechten Gesetzesvorschlag der Kommission ausgesprochen und diesen als unpraktikabel, rückwärtsgewandt und ideologisch kritisiert. Das Parlament hat jedoch am 13. Juli 2023 mit einer knappen Mehrheit – trotz der Gegenstimmen der EVP – gegen eine Zurückweisung des Kommissionsvorschlags gestimmt. Allerdings ist es der EVP gelungen, weitreichende Abschwächungen am Text zu erreichen.
Agrarrelevante Änderungen
- Die Ernährungssicherheit wird nun als zentrales Ziel der Verordnung in Artikel 1 definiert. Dies ist notwendig, um eine bezahlbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittelproduktion zu gewährleisten.
- Die Mitgliedstaaten müssen bei der Wiederherstellung und Nicht-Verschlechterung die Maßnahmen nur auf Natura 2000-Gebieten einführen. Landwirtschaftliche Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten sind somit nicht davon betroffen. Wobei die „erhebliche“ Nicht-Verschlechterung anhand der unternommenen Anstrengungen bewertet wird, die sich wiederum auf das gesamte Ökosystem und nicht auf ein Gebiet beziehen.
- Die neuen Vorschriften gelten nicht für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien oder wichtiger Infrastrukturprojekte.
- Streichung der Vorschrift „10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen für Landschaftselemente mit hoher Artenvielfalt reservieren und stilllegen“.
- Erhebliche Abschwächungen bei Wiedervernässung von Mooren.
- Das Referenzjahr 1950 für die Wiederherstellung der Natur wurde ersatzlos gestrichen. Dieser Ansatz unterstrich die Rückwärtsgewandtheit des Kommissionsvorschlags.
- Das Parlament hat die Einführung einer Notbremse erreicht, die von der Kommission aktiviert werden kann. Im Falle eines unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und nicht provozierten Ereignisses, das schwerwiegende EU-weite Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Flächen hat, können die entsprechenden Bestimmungen für die Landwirtschaft eingefroren werden.
Der finale Text wird zurzeit auf technischer Ebene finalisiert. Die Abstimmung im Europäischen Rat war am 22. November, die Abstimmung im Umwelt-Ausschuss des Europäischen Parlaments findet am 29. November statt. Die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament ist für Februar 2024 geplant.
Beitragsfoto: agrarfoto.com