Viele umgesetzte Maßnahmen, Fleiß und großes Fachwissen prägten das erste Jahr von Norbert Totschnig als Landwirtschaftsminister.
Seit genau einem Jahr ist Norbert Totschnig Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. „Hinter uns liegen Monate, die uns alle beruflich und privat einiges abverlangt haben. Wir haben es aber geschafft, zahlreiche Herausforderungen gemeinsam zu meistern“, legt Totschnig eine Bilanz.
Mit der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 1. Jänner 2023 in Österreich gibt es für die Bäuerinnen und Bauern Stabilität und Planbarkeit für die nächsten Jahren. Insgesamt stehen rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr für die bäuerlichen Familienbetrieb und ihre multifunktionalen Leistungen für die Gesellschaft sowie zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung.
Entlastungsmaßnahmen
Zur Sicherheit der Wettbewerbsfähigkeit und Versorgung mit heimischen Lebensmitteln wurden zahlreiche Entlastungsmaßnahmen, speziell für die Land- und Forstwirtschaft, umgesetzt. Dazu zählen die CO2-Rückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft im Zuge der ökosozialen Steuerreform, die temporäre Agrardiesel-Rückvergütung und die Unterstützung in der Höhe von neun Millionen Euro für den Obst-, Gemüse- und Gartenbau, um die hohen Energie- und Produktionskosten abzufedern.
Weiters wurde für die Landwirtschaft ein 110 Millionen Euro-Versorgungssicherheitspaket geschnürt. Damit wurde auf explodierenden Kosten bei Energie, Dünger und Futtermitteln als Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine reagiert. Mit einem Volumen von 120 Millionen Euro werden bäuerliche Betriebe mit einem pauschalen Zuschuss (flächen- und tierbezogen) sowie mittels eines verbrauchsabhängigen Zuschusses für stromintensive Betriebszweige gezielt unterstützt. Und damit Familien mit dem Lastprofil „Landwirtschaft“ durch die Stromkostenbremse entlastet werden können, wurde ein Antragsmodell umgesetzt.
Herkunftskennzeichnung
Minister Totschnig zählt weiters auf: „Mit 1. September startet die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung. Zudem stehen bis 2025 rund 100 Millionen Euro zur Stärkung der Energie-Unabhängigkeit und Krisenfestigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Verfügung.“
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