Kaum ein anderes Thema wird in der weltweiten Landwirtschaft so kontroversiell diskutiert wie der Einsatz von Gentechnik. Deshalb ließ eine Nachricht aus Brüssel besonders aufhorchen. Zur Regulierung von neuer Gentechnik (NGT) hat die EU-Kommission in der vergangenen Woche einen Vorschlag präsentiert. Dabei sollen künftig die aktuell geltenden strengen Regeln für die Prüfung und Kennzeichnung deutlich aufweicht werden. Für Konsumenten wäre es somit nicht mehr ersichtlich, ob ein Endprodukt gentechnisch verändert wurde oder gentechnisch veränderte Bestandteile enthält.
Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollen Produkte der neuen Gentechnik nunmehr in zwei Kategorien eingeteilt werden. Kategorie 1 umfasst alle Pflanzen und Produkte, die bestimmten Kriterien entsprechen und nach Auffassung der Kommission auch durch herkömmliche Methoden der konventionellen Züchtung entstehen könnten, Kategorie 2 alle anderen Pflanzen und Produkte, die mittels neuer Gentechnik hergestellt wurden. Während die Kategorie 2 weiterhin unter die GVO-Gesetzgebung fällt, wenn auch mit reduzierten Auflagen was Sicherheitsbewertung und Nachweismethoden betrifft, soll es für die Kategorie 1 massive Änderungen in der Zulassung und Kennzeichnungspflicht geben. Somit wäre auch Österreich gezwungen, künftig den Anbau von gentechnisch-veränderten Pflanzen zu erlauben.
Da bleibt nur zu hoffen, dass Österreich als Vorreiter der Bio- und gentechnikfreien Landwirtschaft nicht unter die Räder kommt.