Das Gesetz ist gut gemeint, aber sehr schlecht gemacht. Die Konsequenz daraus ist, dass Land- und Forstwirte mit immer mehr Bürokratie überfordert sein werden und ihre Betriebe aufgeben könnten, da die Kommission umfassende Überwachungs- und Berichtspflichten von den Mitgliedstaaten fordert. Höchst problematisch sind etwa die Bestimmungen zur Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen, die Außernutzungsstellung von Waldflächen mit der Anforderung, den Totholzanteil zu steigern, sowie das Verbot von Düngung und Pflanzenschutz in „Natura 2000“-Gebieten, wodurch zum Beispiel der Marillenanbau in der Wachau arg gefährdet ist.
Die Agrarvertreter sind jedenfalls entrüstet, da zudem eine Umweltministerin aus ideologischen Gründen eine so weitläufige Entscheidung über die Köpfe der Beteiligten hinweg getroffen hat. „In Österreich gibt es 25 Prozent Bio-Betriebe, über 80 Prozent der Betriebe nehmen am Umweltprogramm ÖPUL teil, rund 230.000 Hektar Biodiversitätsflächen werden freiwillig ausgewiesen und die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist europaweit vorbildlich, da brauchen wir keine Bevormundung aus Brüssel, die noch viel mehr Bürokratie bedeutet, ohne die gewünschte Wirkung zu erzielen“, ärgert sich Landesobmann Franz Titschenbacher über das Zustandekommen des Renaturierungsgesetzes aufgrund des demokratiepolitisch mehr als bedenklichen Alleinganges von Klimaministerin Gewessler.
Vorreiterrolle
Auch Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer bläst ins selbe Horn: „Wir sind in der Steiermark Vorreiter in der Renaturierung (46 Prozent der Landesfläche stehen schon unter Schutz!) und haben es geschafft, Umweltschutz und eine zukunftsfähige, produzierende Land- und Forstwirtschaft unter einen Hut zu bringen. Der Entzug von fruchtbaren Flächen aus der Produktion in großem Stil und von oben herab bringt jedoch ein gut eingespieltes System aus den Fugen und lässt eine weitere Bürokratiewelle auf unsere Land- und Forstwirtschaft zurollen. Es gibt bereits 23 Gesetze und Verordnungen auf europäischer Ebene, die Renaturierungsverpflichtungen beinhalten. Statt eines 24. Gesetzes erwarte ich mir von der EU-Kommission eine echte Initiative für Bürokratieabbau! Außerdem wünsche ich mir von Bundesministerin Gewessler mehr Respekt vor unserer Verfassung und damit vor dem Fundament unserer Demokratie. Wir gehen in der Steiermark mit gutem Beispiel voran und leben den steirischen Weg der Zusammenarbeit. Es braucht Achtung vor demokratischen Prozessen und einen gelebten Dialog statt abenteuerlicher Alleingänge.“
Der steirische Jungbauernobmann Bernd Brodtrager fasst die Folgen dieser umstrittenen Verordnung so zusammen: „Seitens der Jungbauern würden wir grundsätzlich ein übergeordnetes Ziel, gesunde und intakte Ökosysteme zu erhalten, voll und ganz unterstützen. Aber die aktuellen Inhalte des Renaturierungsgesetzes sind entweder für unsere Betriebe überbordend oder so unpräzise formuliert, dass eine Zustimmung aus Praxissicht schwer möglich ist. Es gibt keine klaren Aussagen, was mit diesem Gesetz auf uns zukommt“.