Ein Meilenstein für die Bauern

von Karl Brodschneider

Die bäuerliche Krankenversicherung kann im Laufe ihrer 50-jährigen Geschichte mit vielen wichtigen Errungenschaften aufwarten.

 

Ein Blick 50 Jahre zurück: Die Überschrift im „Steirischen Bauernbündler“ verkündete zwar den Beschluss des Bauern-Krankenversicherungsgesetzes im Parlament, ging aber im nachfolgenden Text nur kurz auf den Gesetzesinhalt ein. Zu sehr beherrschten damals die monatelang anhaltenden Hochwasserereignisse und ihre Folgen die Innen- und Agrarpolitik. Dabei war dieser Parlamentsbeschluss höchst bedeutend, denn der Bauernstand war in Österreich die letzte Berufsgruppe, die in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen wurde. Arztbesuche, dringend benötigte Medikamente und Spitalsaufenthalte wurden nun für die bäuerlichen Familien leistbar. Österreichweit waren vor 50 Jahren 317.339 Personen in der Krankenversicherung erfasst, heute sind es 281.794 Personen (davon 146.675 Pensionisten).

Der nächste große Wurf gelang zehn Jahre später. Im Jahr 1975 kam es endlich zu einem Vertrag mit der Österreichischen Ärztekammer. Bis dahin leistete die Bauern-Krankenversicherung ihren Versicherten nach erfolgter Einreichung der bezahlten Arztrechnung einen Kostenersatz, der allerdings die tatsächlich entstandenen Kosten nicht zur Gänze deckte.

SVB als Verhandler

Der Verhandlungs- und Vertragspartner der Ärzte war damals die 1974 neu gegründete Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die durch die Zusammenführung der Vorgängerinstitutionen die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für die Bäuerinnen und Bauern durchführt.

Im Wesentlichen trifft die Krankenversicherung Vorsorge für eine ausreichende medizinische Versorgung bei Krankheit und körperlichen Gebrechen und übernimmt die Kosten der Zahnbehandlung. Im Falle der Mutterschaft bieten das Wochengeld und die Mutterschaftsbetriebshilfe zusätzliche Unterstützung. Eine große Rolle spielen die Früherkennung von Krankheiten sowie eine aktive Gesundheitsvorsorge.

Aktualisierte Leistungen

All diese Leistungen konnten Schritt für Schritt eingeführt und unter Berücksichtigung der berufsspezifischen Situation des Bauernstandes ausgebaut werden. Beispielsweise gewährt die SVB bei der Geburt eines Kindes seit 1982 Mutterschaftsbetriebshilfe für unaufschiebbare Arbeiten im Betrieb. 1998 kam der SVB-Krankenschein, damit konnte der Umstieg auf die e-card im Jahr 2005 relativ einfach erfolgen. Und wenn der Betriebsführer oder ein hauptberuflich beschäftigter Angehöriger krankheits- oder unfallbedingt ausfällt, leistet die SVB die soziale Betriebshilfe, die im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit den Maschinen- und Betriebshilferingen auf neue Beine gestellt worden ist.

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