Hatte man bisher eher das Gefühl, bei den Stalleinbrüchen von den Behörden im Stich gelassen zu werden, so hat uns die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz eines Besseren belehrt. Nachdem der VgT zwielichtige Bilder von verletzten Schweinen öffentlich gemacht hat und den vermeintlichen Betrieb auch bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt hat, ergeben die Kontrollen keine Verfehlungen und schon gar keine Tierquälerei. Und die BH hat dies auch öffentlich gemacht und manche Medien haben sogar darüber berichtet.
Jetzt ging die Bezirkshauptmannschaft einen Schritt weiter und hat eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgrund unterlassener Hilfeleistung eingebracht, was die Vertreter des VgT zwar auf die Palme brachte, dem Grunde nach aber die einzige richtige Antwort war. „Die Filmer hätten das Tier mit dem Mastdarmvorfall von den anderen Schweinen trennen können, als diese es anknabberten. Sie haben aber nur zugesehen und nichts getan“, argumentiert Bezirkshauptmann Manfred Walch und bringt den Tatbestand auf den Punkt. Mastdarmvorfälle können in der Schweinemast vorkommen, aber jeder Tierhalter reagiert dann sofort, im Gegensatz zum VgT, dem es ja nur um die Öffentlichkeitswirksamkeit seiner Bilder und Videoaufnahmen geht. Das Tierleid ist ihnen offensichtlich egal, denn sonst hätten sie so reagiert, wie jeder bäuerliche Tierhalter reagiert, zum tatsächlichen Schutz der Tiere,
meint Ihr Franz Tonner.