Lesen Sie hier die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zu den Landwirtschaftskammer-Wahlen am 31. Jänner, die eine ganz entscheidende Rolle für die Zukunft der Bauernschaft in unserem Land spielen. Es kommt auf jede Stimme an – und vor allem auf einen starken Bauernbund (Liste1)!
Genau genommen wird am 31. Jänner gleich doppelt gewählt: Es geht um die Bauern-Vertretungen in den zwölf Bezirkskammern und in der Landeskammer.
■ Vorsicht, die Öffnungszeiten der Wahllokale sind unterschiedlich! Die genauen Zeiten sind aus den Wählerverständigungen der zuständigen Gemeindewahlbehörden ersichtlich und werden auch durch Anschlag am Gebäude des jeweiligen Wahllokales kundgetan.
■ Als wahlberechtigt gelten Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das sind genau 135.807 Steirerinnen und Steirer – und zwar Bäuerinnen und Bauern, hauptberuflich am Bauernhof tätige und in Hausgemeinschaft mit Kammerzugehörigen lebende Familienangehörige sowie Grundeigentümer.
■ Die Wahlen stellen die Weichen für die nächste Funktionsperiode, die insgesamt fünf Jahre dauert. Die nächsten Wahlen sollten dementsprechend im Jahr 2021 stattfinden.
■ Fünf wahlwerbende Gruppen stellen sich am 31. Jänner der Wahl: Steirischer Bauernbund (STBB), SPÖ-Bauern – Steirisches Landvolk (SPÖ), Unabhängiger Bauernverband – Landesverband Steiermark (UBV-STMK), Freiheitliche Bauernschaft Steiermark (FPÖ) sowie Grüne und Unabhängige (Grüne-UNAB). Der Bauernbund ist auf den amtlichen Stimmzetteln jeweils auf Liste 1 geführt!
■ Es gibt zwei Stimmzettel – und zwar in Weiß und Grün. Der weiße Stimmzettel gilt für die Wahlen der Bezirkskammer-Vertretungen, der grüne Stimmzettel für die Landeskammer-Wahl.
■ Die Bezirkskammern setzen sich aus jeweils 15 Bezirkskammerräten zusammen. Die dortige Vollversammlung wählt in ihrer konstituierenden Sitzung mit Stimmenmehrheit aus dem Kreis der Bezirkskammerräte die Obleute beziehungsweise deren Stellvertreter.
■ Für die Wahl der 39 Mitglieder der Landeskammer, die Landeskammerräte, wird das Land in vier Wahlkreise geteilt. Die Landeskammerräte werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (verhältnismäßig nach der Verteilung der Wählerstimmen vergebene Mandate) bestimmt. Der Vollversammlung der Landeskammer gehören auch die Landesbäuerin und ein Seniorenvertreter an.
■ Die Vollversammlung wählt in ihrer Eröffnungssitzung die Präsidentin/ den Präsidenten und auch die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten.
■ Noch bis zum 26. Jänner besteht (siehe unten) die Möglichkeit der Briefwahl – also von den Gemeindewahlbehörden einen amtlichen Stimmzettel und das Wahlkuvert (inklusive Rückkuvert) sowohl für die Wahl in die Bezirkskammer als auch jene in die Landeskammer zu besorgen. Das Wahlkuvert (selbstverständlich mit ausgefülltem Stimmzettel) muss spätestens am Wahltag bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingelangt sein.
■ Das mit Spannung erwartete, endgültige Wahlergebnis sollte von der Landeswahlbehörde bereits am 31. Jänner um 17.00 Uhr bekanntgegeben werden.
Die Wahl in Kürze
- Die Landwirtschaftskammer-Wahlen in der Steiermark finden am
31. Jänner statt. - 135.807 Steirerinnen und Steirer sind wahlberechtigt.
- Es wird gleich doppelt gewählt: Es geht um die Bauern-Vertretungen in den zwölf Bezirkskammern und in der Landeskammer.
- Fünf wahlwerbende Gruppen treten zu den Landwirtschaftskammer-Wahlen an – der Bauernbund auf Liste 1.
- Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl – Einfach bis 26. Jänner Antrag in Ihrem Gemeindeamt stellen.
- Das endgültige Wahlergebnis sollte am 31. Jänner um 17.00 Uhr feststehen.
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