Gerade in der Weihnachts- und Winterzeit sind viele Gefahrenquellen für Brandverletzungen im Familienalltag präsent.
Brandverletzungen sind schmerzhaft und behandlungsintensiv. Gerade in der Weihnachtszeit sind viele Gefahrenquellen im Familienalltag präsent. Die heiße Tasse Tee, der Backnachmittag, der Adventkranz oder das warme Bad: Rund 1600 Kinder werden jährlich nach Brandverletzungen in Österreichs Spitälern behandelt.
Acht von zehn Unfallopfern sind Kleinkinder unter fünf Jahren. Ihre dünne Haut macht sie anfällig: „Bereits thermische Verletzungen ab Grad 2 – Rötung, Blasenbildung, starke Schmerzen – und im Ausmaß von etwa zehn Prozent der Körperoberfläche können für Kinder unter vier Jahren lebensbedrohlich sein“, erklärt Johanna Trauner-Karner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit.
Heiße Flüssigkeiten
Etwa 60 Prozent der Brandverletzungen sind Verbrühungen mit heißen Flüssigkeiten, circa 40 Prozent Verbrennungen, vor allem durch den Herd. „Kleinkinder können nicht sehen, was auf Herdhöhe steht, sind aber neugierig. So entdecken sie, dass sie nur am Pfannenstiel, am Kochtopfgriff oder am Kabel des Wasserkochers ziehen müssen, um zu erfahren was darin ist. Bereits weniger als eine halbe Tasse heiße Flüssigkeit kann ein Kind lebensgefährlich verbrühen“, warnt Holger Till, Präsident des Vereins „Große schützen Kleine“.
Daher gilt: Niemals etwas Heißes tragen, trinken oder essen, wenn ein (Klein-)Kind in unmittelbarer Nähe ist. Herdschutzgitter und Backrohrsicherung zählen zu den wichtigsten Kindersicherheitsartikeln. „Achten Sie darauf, dass Pfannenstiele und Kochtopfgriffe nach hinten zeigen, also nie vorne über den Herd ragen. Idealerweise kochen Sie auf den hinteren Herdplatten“, rät Till. Wasserkocher sollten auf der Arbeitsplatte hinten stehen, das Kabel sollte aufgerollt sein.
Rasch helfen
Falls es dennoch zur Verletzung kommt, ist rasche Hilfe entscheidend. Über die verwundete Haut geht viel Flüssigkeit verloren, was bei Kleinkindern schnell zum Schock führen kann. „Eine ärztliche Versorgung ist nötig, wenn die Verletzung mehr als ein Prozent der Körperoberfläche betrifft, etwa die Handinnenfläche des Kindes. Verbrennungen und Verbrühungen bei Kleinkindern oder Säuglingen sollten immer ärztlich begutachtet werden“, betont Trauner-Karner. Bei großflächigeren Verletzungen ist die Rettung zu rufen (Notruf: 144) oder ein Krankenhaus aufzusuchen.
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