Die Bundesregierung drückt aufs Tempo. Im Herbst sollte die parlamentarische Beschlussfassung zur Sozialversicherungsreform erfolgen.
Die bisher 21 Träger werden auf maximal 5 Versicherungsanstalten zusammengeführt. Die Sozialversicherungsanstalten der Bauern und der gewerblichen Wirtschaft verschmelzen zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Somit gibt es eine Versicherung für alle selbständig Erwerbstätigen, in der die Sparten Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Dank der guten Vorbereitungsarbeiten auf fachlicher Ebene im Vorfeld konnte der Erhalt der Allspartenversicherung sichergestellt werden. Für notwendige Anpassungen wird es einen adäquaten Übergangszeitraum geben.
Keine Beitragserhöhung
Der steirische SVB-Obmann, Matthias Kranz, stellt klar, dass es in erster Linie darum geht, den versicherten Bäuerinnen und Bauern das Leistungsspektrum zu erhalten und auszubauen und die Kosten zu minimieren. Er spricht sich klar gegen höhere Pensionsbeiträge, erhöhte Ärztekosten und gegen Selbstbehalte aus. „In den nächsten fünf Jahren darf es zu keinen weiteren Belastungen für die Bäuerinnen und Bauern kommen. Die Menschen sind ja großteils durch die Erhöhung der Einheitswerte ohnehin schon über Gebühr strapaziert. Es darf auch zu keinen Einschränkungen bei den berufsspezifischen Leistungen und Gesundheitsaktionen kommen“, gibt sich Obmann Matthias Kranz kämpferisch. Denn bei den Detailverhandlungen geht es dann um ganz konkrete Auswirkungen der Fusion auf die Versicherten selbst. Für Kranz ist es nicht entscheidend wie schnell, sondern wie effizient die Fusion umgesetzt wird.
Gutes Tempo
Die Bundesregierung macht jedenfalls Druck und wird bereits im Juli den Begutachtungsentwurf vorlegen, damit das Gesetz im ersten Quartal 2019 mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen in Kraft treten kann. Ziel der Bundesregierung ist ein leistungsfähiges, modernes und bürgernahes Sozialversicherungssystem, bei dem österreichweit bei gleichen Beiträgen auch gleiche Leistungen angeboten werden, die Verwaltungskosten minimiert und Einsparungs- und Optimierungspotentiale genutzt werden, um die Versorgung der Versicherten und das Leistungsspektrum zu verbessern. Die Selbstverwaltung wird in angepasster Form bestehen bleiben.
Die neun Gebietskrankenkassen, bei denen es derzeit bei gleichen Beiträgen in jedem Bundesland andere Kosten und Leistungen gibt, werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als bundesweiter Träger mit Budget- und Personalhoheit zusammengeführt. Hier ist mit Widerstand aus den Bundesländern zu rechnen.
Neben den Versicherungsanstalten für die selbständig und unselbständig Erwerbstätigen wird es auch die Versicherungsanstalt für die öffentlich Bediensteten als Allspartenversicherung weiter geben, die um die Schienenverkehrsunternehmen erweitert wird. Die Pensionsversicherungsanstalt ist schon jetzt als österreichweit einheitlicher Träger organisiert und bleibt als eine der Säulen des zukünftigen Sozialversicherungssystems erhalten.
Die große Unsicherheit bleibt bei der ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge finanzierten AUVA, die durch geänderte Rahmenbedingungen ihrem ursprünglichen Zweck schon lange nicht mehr nachkommt. Die Regierung erwartet sich Reformvorschläge – wie bei den Selbständigen – sonst wird sie entscheiden.
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