Medikamenteneinfluss am Steuer

von NEUES LAND

Die Grippewelle lässt viele zu Arzneien greifen. Fährt man unter Medikamenteneinfluss, so kann dies rechtliche Folgen haben.

Die Zahl der an grippalen Infekten sowie an echter Influenza Erkrankten war zuletzt noch immer im Steigen begriffen. Insgesamt 15.644 Fälle waren es unter den Erwerbstätigen und Arbeitslosen in der vergangenen Woche. Daher greifen derzeit auch besonders viele Personen zu Medikamenten. Etwa 20 bis 30 Prozent der Arzneimittel können allerdings die Fahrtauglichkeit beeinflussen. Auf drei Alkohollenker kommen etwa zwei Lenker unter Medikamenteneinfluss.

Österreicher fahren – verglichen mit anderen europäischen Ländern – besonders häufig unter Medikamenteneinfluss. Bei der internationalen ESRA-Erhebung 2018, die gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit durchgeführt wurde, gab jeder fünfte österreichische Autolenker gab an, innerhalb der letzten 30 Tage nach der Einnahme eines Medikaments mit Warnsymbol mit dem Auto gefahren zu sein. Im europaweiten Durchschnitt waren es nur 15 Prozent der befragten Autolenker.

„Viele Grippe- und Schmerzmittel zählen zu jenen Medikamenten, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen können. Gerade in der aktuellen Grippesaison ist Betroffenen daher dringend zu empfehlen, vor Fahrtantritt im Beipackzettel nachzulesen, ob das Medikament Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit hat und im Zweifelsfall von der Inbetriebnahme des Fahrzeugs Abstand zu nehmen“, raten Experten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV).

Unkenntnis über die Wirkung eines Arzneimittels schützt nicht vor möglichen Rechtsfolgen. Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, sind mit dem Warnhinweis „Achtung: Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen“ sowie mit einem Gefahrenzeichen gekennzeichnet.

„Grundsätzlich gilt: Ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag. Dies gilt für Lenker aller Fahrzeuge, auch für Radfahrer“, erklärt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im KFV. Verwaltungsstrafen, das Hindern an der Weiterfahrt und die vorläufige Abnahme des Führerscheins können Maßnahmen der Exekutive sein.

Beitragsbild: Alena – stock.adobe.com

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