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Vereinswesen und Ehrenamt sind wertvolle Anker des sozialen Zusammenhalts, kleine Wirte, Almhütten und Direktvermarkter wichtige Kulturträger im ländlichen Raum. Mit der Entschärfung bei der Pflicht zur Registrierkasse gibt es wesentliche Erleichterungen für die betroffenen Betriebe und Vereine.
Entschärfung bei der Pflicht zur Registrierkasse
Die derzeitigen Ergebnisse, die im Juli vom Parlament beschlossen werden sollten, im Detail:
- Ausweitung der „Kalte-Hände-Regelung“ auf Alm-, Schi- und Schutzhütten (keine Registrierkassenpflicht bis zu einem Umsatz von € 30.000)
- getrennte Betrachtung der Kalte-Hände-Regelung von Betrieb
- „kleine Vereinsfeste“ in Zusammenarbeit mit Gastronomie möglich und Ausweitung auf 72 Stunden pro Jahr (bisher 48 Stunden)
- Unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen bei „kleinen Vereinsfesten“ möglich
- unbürokratische Erleichterungen für temporäre Aushilfen und bei der Mitarbeit von nahen Angehörigen in der Gastronomie.