GAP-Reform – die Inhalte

von Franz Tonner

Das Bauernbundpräsidium, die Landesagrarreferentenkonferenz und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern  haben sich mit Minister Andrä Rupprechter über die Umsetzung der GAP-Reform in Österreich geeinigt. Vorbehaltlich der Beschlüsse im Parlament und in der Europäischen Kommission sind somit die Inhalte fixiert.

Bauernbundobmann LR Hans Seitinger ist erleichtert über den Beschluss hält jedoch fest, dass niemandem im Verhandlungsteam zum Jubeln war. “Nach intensivsten Verhandlungen ist es gelungen, eine gute Grundlage für die nächsten sieben Jahre zu legen. Das Bemühen der Landesagrarreferentenkonferenz, trotz unterschiedlichster Länderinteressen, das große Programm von 12,5 Milliarden Euro für die Landwirtschaft gemeinsam zu tragen und wichtige Signale für die Zukunft etwa im Bereich der Jungübernehmerförderung und in der Investitionsförderung zu setzen, wurde erfolgreich abgeschlossen. Vor allem konnten wir die unsinnige Stroheinackerungsprämie verhindern”, zeigt sich Seitinger zwar nicht euphorisch aber doch zufrieden.

Ein Gesamtüberblick über die Auswirkungen auf die Steiermark zeigt, dass die Finanzmittel nach vorsichtigen Berechnungen ungefähr dem bisherigen Rahmen entsprechen werden.   “Obmann Hans Seitinger konnte  innerhalb der letzten Woche durch sein Verhandlungsgeschick noch rund 5 Millionen zusätzliche Mittel pro Jahr für die Steiermark ins Trockene bringen”, zeigt sich Direktor Franz Tonner zufrieden mit dem Einsatz des Landesrates, “trotzdem wird es auf einzelbetrieblicher Ebene zu größeren Umverteilungseffekten kommen”.

Die Umsetzung der 1. Säule (Marktordnung) erfolgt durch Änderungen des Marktordnungsgesetzes und ist im Nationalrat zu beschließen. Der Bereich der 2. Säule (Ländliche Entwicklung – AZ, ÖPUL, Invest) wird durch Programme, die von der Europäischen Kommission zu genehmigen sind, umgesetzt.

Die angeführten Maßnahmen und Prämiensätze gelten daher nur vorbehaltlich der Genehmigung durch die angeführten Institutionen !!

 

Direktzahlungen 1. Säule (Marktordnung)
  • Umstellung von historischem Betriebsprämienmodell auf ein Flächenmodell
    • Basisprämie + Greening
  • Verpflichtende Greening-Maßnahmen
  • Keine gekoppelte Prämien
  • Reduktionsfaktor für Alm und Hutweiden
  • Übergangsregelung 5 x 20 % (von 2015 bis 2019)
  • Kleinerzeugerregelung
  • Attraktive Junglandwirteregelung
2. Säule (Ländliche Entwicklung)

Agrarumweltprogramm (ÖPUL):

Die Mindestbetriebsgröße für die ÖPUL-Teilnahme liegt bei 2 ha, für Spezialkulturen bei 0,5 ha. Die Modulation beginnt bei 100 ha

Maßnahmen (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission):

  •  Biologische Wirtschaftsweise (Bio)
    • Acker: 220 < 0,5 > 250 €/ha
    • Grünland, Ackerfutter: 70 < 0,5 > 220 €/ha
    • Sonderkulturen: 700 €/ha
    • Bienenstöcke: 25 € je Stock (max. 1000 Stöcke je Betrieb)
    • Zuschläge:
      • Blühkulturen 55 €/ha
      • Landschaftselemente 6 € für jeden Prozent
      • zusätzliche Biodiversitätsflächen und Bienenweiden auf Acker: 450 €/ha
    • keine Kombinierbarkeit mit UBB
    • volle Kombinierbarkeit mit anderen ÖPUL-Maßnahmen
  •  Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
    • Acker: 45 € / ha
    • Grünland und Ackerfutterflächen: 15 € < 0,5 GVE/ha; 30 € für 0,5 – 1,2 GVE/ha; 45 € > 1,2 GVE/ha
    • Zusatz für Biodiversitätsflächen, Landschaftselemente, Nützlinge etc.
  •  Einschränkung ertragssteigernde Betriebsmittel (auf gesamter LN): 60 € / ha
  • Verzicht Fungizide und Wachstumsregulatoren auf Getreide: 40 € / ha
  •  Anbau seltener Kulturpflanzen: 120 – 200 €
  •  Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
    • hochgefährdet: Kühe 280 €, Stiere 530 €
    • niedriggefährdet: Kühe 140 €, Stiere 430 €
  •  Begrünung / Zwischenfrucht: 130 – 170 €
  •  Begrünung / System Immergrün: 80 € / ha
  •  Mulch- und Direktsaat: 60 € / ha
  •  Bodennahe Gülleausbringung: 1 € je m3 (max. 30 m3/ha)
  •  Erosionsschutz Dauerkulturen: bis zu 800 €
  •  Pflanzenschutzmittelverzicht gesamte Obst/Wein/Hopfenfläche: 250 € / ha
  •  Silageverzicht
    • mind. 3.000 kg Milch pro ha: 150 € / ha
    • < 3.000 kg: 80 € / ha
  •  Mahd von Steilflächen
    • 35 – 50 %: 230 € / ha
    • > 50 %: 370 € / ha
  •  Mahd von Bergmähder: bis zu 800 €
  •  Alpung: 50 – 65 €; Behirtung 20 – 35 €
  •  Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen: 100 € / ha
  •  Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen: 450 € / ha
  •  Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen: 550 € / ha
  •  Naturschutz: bis zu 800 €
  •  Weideprämie: 60 € / GVE

 Ausgleichszulage für benachteiligtes Gebiet (AZ):

  •  Treffsicherheit nach tatsächlicher Erschwernis
  •  BHK-Punkte für alle Betriebe (auch Zone 0, kleines Gebiet und Sonstige)
  •  Ausschlusskriterien: < 5 BHK-Punkte oder Bodenklimazahl > 45
  •  Degression von 30 bis 70 ha (jeweils 20 % Reduktion je 10 ha)
  • Förderung landwirtschaftlich genutzter Flächen (keine Differenzierung)
  • Unterscheidung tierhaltende – nicht tierhaltende Betriebe
  • Prämiengestaltung :
    • tierhaltende Betriebe:
      • Flächenbeitrag I (1-10 ha): 1,45 x BHKP + 40
      • Flächenbeitrag II (> 11 ha): 0,38 x BHKP + 45
    • nichttierhaltende Betriebe
      • Flächenbeitrag I (1-10 ha): 0,38 x BHKP + 15
      • Flächenbeitrag II (> 11 ha): 0,30 x BHKP + 30
    • Alm-AZ (€/ha)
      • 0,65 x BHKP + 100
      • pro GVE können nur 0,75 ha Prämien ausgelöst werden

 

Investitionsförderung startet ab 31. März 2014

Niederlassungsprämie  startet ab 8. April 2014

Fördersätze und Abwicklungsmodalitäten werden erst festgelegt.

Für Bauernbundobmann Landesrat Johann Seitinger ist klar: „Mit diesem Zukunftsprogramm ist es der Steiermark möglich, den hohen gesellschaftlichen Anspruch als kulinarische Schatzkammer Europas weiterzuentwickeln sowie den bäuerlichen Betrieben und den 100.000 ArbeitnehmerInnen, die mit der heimischen Landwirtschaft in Verbindung stehen, Heimat und Existenz zu geben.“

Daherkönnen die gesteckten Ziele auch umgesetzt werden:

1. Sicherstellung einer flächendeckenden und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft.

2. Hohe Ökologisierung der heimischen Land- und Forstwirtschaft.

3. Gestaltung umfassender Investitionsprogramme für den Tierschutz und für Produktinnovationen.

4. Besondere Unterstützungsmaßnahmen für die Biolandwirtschaft und die Berglandwirtschaft.

5. Anreizförderungen für JungunternehmerInnen.

6. Schwerpunktförderungen im Bereich von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen.

7. Schwerpunktsetzung im Bereich LEADER zur Unterstützung von ländlichen Regionen.

8. Förderprogramme zur Unterstützung einer nachhaltigen Almbewirtschaftung

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