MOG-Novelle: Sicherheit für die Bauern

von NEUES LAND

Einheitliches Regionalmodell, Jungbauernförderung und Alm-Lösung beschlossen

Die in der Nacht auf heute im Parlament beschlossene Novelle zum Marktordnungsgesetz ist für Bundesminister Andrä Rupprechter ein „Meilenstein“ bei der Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik. Zentrales Element ist die Umstellung der Direktförderungen auf ein einheitliches Regionalmodell. „Mit diesem zukunftsweisenden Konzept herrscht für 130.000 bäuerliche Betriebe Klarheit über die künftige Gestaltung der Direktförderungen“, betont Rupprechter. Besonders hebt er die neuen Maßnahmen für Junglandwirte hervor: „Wir brauchen gut ausgebildete und innovative junge Bäuerinnen und Bauern für einen lebenswerten ländlichen Raum. Mit der besten Unterstützung für Junglandwirte schaffen wir einen wichtigen Anreiz für Hofübernahmen.“

Mit der MOG-Novelle wurde auch das neue Zahlungs-Modell für Almen und die Möglichkeit der Sanktionsbefreiung für Almauftreiber beschlossen. Ab 2015 werden nur noch 20 Prozent der Almflächen für die den Förderanspruch herangezogen und damit Sanktionen durch eventuelle Flächenabweichungen weitgehend verhindert. Bauern, die ihre Tiere auf Gemeinschaftsalmen auftreiben, werden rückwirkend sanktionsfrei gestellt, wenn für sie nicht erkennbar war, dass es zu abweichenden Angaben bei den Futterflächen gekommen ist. Rupprechter: „Wir schaffen klare Verhältnisse und möglichst hohe Rechtssicherheit für unsere Almbäuerinnen und Almbauern.“

Betroffene Auftreiber können bereits jetzt die notwendige Erklärung bei der zuständigen Bezirksbauernkammer abgeben. Die Anträge für laufende Verfahren müssen bist spätestens 25. Juni bei den Kammern einlangen. Für die Wiederaufnahme bereits abgeschlossener Verfahren läuft die Frist bis 14 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Gesetzesnovelle muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden und tritt damit frühestens Mitte Juli in Kraft. Entgegen anderslautender Meldungen haben die Almbauern damit genug Zeit, für die entsprechenden Anträge.

Die betroffenen Auftreiber wurden von den zuständigen Landwirtschaftskammern bereits über die Fristen informiert. Die Rückzahlung der Strafgelder für die Auftreiber erfolgt ab Ende August.

 

 

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