Die Versorgungssicherheit der Bürger der Union mit eigenen Lebensmitteln war schon im Gründungsvertrag die Zielsetzung.
Neben dem Friedensprojekt zählte die Ernährung der Menschen nach den Folgen des Zweiten Weltrkrieges zu den wichtigsten Grundpfeilern der EU. Mit dem Ziel, dass in Europa nie mehr jemand Hunger leiden muss, haben die Gründerväter den gemeinsamen Markt für die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Gestaltung einer gemeinsamen Agrarpolitik für die Mitgliedsstaaten im Gründungsvertrag niedergeschrieben. Die Landwirtschaft ist aufgrund ihrer Bedeutung für das Leben der Menschheit von der Gründung bis heute der einzige voll vergemeinschaftete Politikbereich der EU.
Die Marktordnungen basieren auf drei Grundregeln. Die „Einheit des Marktes“ bedeutet den freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft mit gleichen Regeln für alle Mitgliedsstaaten. Die „Gemeinschaftspräferenz“ heißt Vorrang für die Agrarprodukte der EU und Schutz des Binnenmarktes vor Billigimporten aus Drittländern und vor Schwankungen des Weltmarktes. Die „finanzielle Solidarität“ bedeutet, dass alle Ausgaben im Rahmen der GAP vom Gemeinschaftshaushalt getragen werden. Mit der Steigerung der Produktivität, dem technischen Fortschritt und den Preisstützungen durch Importabschöpfungen und Exporterstattungen konnte
zwar rasch die Lebensmittelversorgung sichergestellt werden, jedoch führten diese positiven Wirtschaftsfaktoren letztlich zur Überschussproduktion, die Ende der achziger Jahre zu Milchseen und Fleischbergen führte. Die Mac Sherry-Reform 1992 brachte eine Umstellung von Preisstützungen auf Produktprämien. Die durch die Senkung der Agrarpreise entstandenen Einkommensverluste wurden durch Direktzahlungen ausgeglichen. Gleichzeitig fand auch der Umweltschutz Einzug in die Agrarpolitik und wurde von Österreich als ersten Mitgliedsstaat mit dem ÖPUL wirkungsvoll umgesetzt. Mit der Fischler-Reform 2004 wurden die Produktprämien großteils durch Betriebsprämien ersetzt, um das Verbot der direkten Produktstützung gemäß den WTO-Bestimmungen zu umgehen und trotzdem die bäuerlichen Betriebe wirkungsvoll unterstützen zu können. Während alle bisherigen Maßnahmen und Reformen vom Ministerrat beschlossen wurden, war bei der aktuellen Agrarreform auch das Europäische Parlament gemäß Vertrag von Lissabon gleichberechtigt eingebunden. Dank unserer EU-Abgeordneten Elisabeth Köstinger, die bestens vernetzt federführend am Verhandlungstisch saß, wurden wichtige österreichische Interessen durchgesetzt.