Die Interessen von 28 Mitgliedsstaaten unter einen Hut zu bringen, zählt zu den größten Herausforderungen der Europäischen Union.
Nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaften (später Europäische Union) durch Deutschland, Frankreich, Italien und der BENELUX-Staaten, wurden Organe zur operativen Umsetzung der europäischen Idee gegründet und eingesetzt. Die Europäische Kommission und der Rat der EU sind für die Rechtssetzung zuständig. Das Europäische Parlament erhielt erst im Laufe der Jahre mehr Kompetenzen.
Die Europäische Kommission hat das alleinige Vorschlagsrecht für Gesetzesvorlagen, sie kontrolliert und überwacht die Einhaltung der Gesetze, die ordnungsgemäße Umsetzung in den Mitgliedsstaaten (Hüterin der Verträge) und sie verwaltet das Budget der EU. Die 28 Kommissare aus den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten übernehmen die politische Leitung für fünf Jahre, wobei jeder für einen bestimmten Politikbereich zuständig ist. Ihnen unterstehen die Generaldirektionen. Der Rat der EU entscheidet über die, von der Kommission vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften. Im Rat sitzen die Minister und Regierungschefs der Mitgliedstaaten.
entsprechend ihrer Zuständigkeiten. Im Agrarministerrat sitzt Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter und kämpft dort für die Interessen der österreichischen Bauern. Den Vorsitz führt der Minister jenes Mitgliedslandes, das den turnusmäßigen EU-Ratsvorsitz innehat. Je nach Rechtsbereichen werden die Beschlüsse des Rates einstimmig oder mit der sogenannten „qualifizierten Mehrheit“ getroffen. Jeder Mitgliedsstaat hat eine gewisse Anzahl von Stimmen, die zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder gewichtet werden. Deutschland hat 29 Stimmen und Österreich hat zehn Stimmen. Insgesamt werden 352 Stimmen vergeben. Eine qualifizierte Mehrheit ist gegeben, wenn mindestens 260 der 352 Stimmen für einen Vorschlag abgegeben werden, mindestens die Hälfte der 28 Mitgliedsstaaten dafür ist und die befürwortenden Stimmen mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU entsprechen. Die Beschlüsse des Rates und der Europäischen Kommission gelten gleichermaßen in allen Mitgliedstaaten der EU. Allerdings gilt das Subsidiaritätsprinzip, wonach die europäischen Organe nur tätig werden, wenn Angelegenheiten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht wirksam geregelt werden können. Außer in Agrarfragen, da entscheiden immer die Organe in Brüssel, da dies der einzige vergemeinschaftete Politikbereich ist. Und daher ist es so wichtig, wer die Interessen der österreichischen Bauern vertritt.
Text: Franz Tonner